Telecommunications Data Collection as Surveillance Requiring Commission Approval
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe appellate court determined that the collection of telecommunications traffic data, whether looking backward or forward in time, constitutes a surveillance measure under the relevant procedural statute, requiring submission to the Criminal and Indictment Commission for approval. Consequently, the court held that all ordered telephone surveillance measures, including the collection of metadata, must be presented for authorization, irrespective of whether the data collection is retroactive or prospective.
Legislator-Regeste
Amtlich§§ 117 Abs. 1 und 117quater StPO. Sowohl die rückwirkenden wie auch die in die Zukunft gerichteten Teilnehmeridentifikationen im Telefonverkehr gelten als Überwachungsmassnahmen im Sinne von § 117 Abs. 1 StPO. Der Kriminal- und Anklagekommission des Obergerichts sind daher nach § 117quater StPO alle angeordneten Telefonüberwachungsmassnahmen einschliesslich die Erhebung von Randdaten zur Genehmigung zu unterbreiten, unabhängig davon, ob die Daten rückwirkend oder für die Zukunft erhoben werden. | Strafprozessrecht
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Obergericht
Abteilung: · Kriminal- und Anklagekommission
Rechtsgebiet: · Strafprozessrecht
Entscheiddatum: · 14.01.1999
Fallnummer: · OG 1998 52
LGVE: · 1998 I Nr. 52
Leitsatz: · §§ 117 Abs. 1 und 117quater StPO. Sowohl die rückwirkenden wie auch die in die Zukunft gerichteten Teilnehmeridentifikationen im Telefonverkehr gelten als Überwachungsmassnahmen im Sinne von § 117 Abs. 1 StPO. Der Kriminal- und Anklagekommission des Obergerichts sind daher nach § 117quater StPO alle angeordneten Telefonüberwachungsmassnahmen einschliesslich die Erhebung von Randdaten zur Genehmigung zu unterbreiten, unabhängig davon, ob die Daten rückwirkend oder für die Zukunft erhoben werden.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: