Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
OG 1996 8 • AUK LU OG 1996 8 KI-generiert

Notary Professional Secrecy Disclosure for Reputational Protection

Geschäftsnummer OG 1996 8
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The supervisory authority addressed the issue of releasing a notary from professional secrecy under Section 19 of the Notarization Act, clarifying prior jurisprudence by recognizing that a notary's good reputation is essential for their function due to the necessary high degree of trustworthiness in exercising a sovereign function, thus establishing that the notary's interest in disclosing the professional secret is significant and urgent when their good name is at stake, allowing them the opportunity to protect or restore it.

Legislator-Regeste

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Notary Professional Secrecy Disclosure for Reputational Protection: Entscheid: · Ein guter Ruf ist für den Notar bzw. die Notarin von existentieller Bedeutung. Wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Notariatstätigkeit ist eine hohe Vertrauenswürdigkeit der Urkundsperson. Nachdem diese eine hoheitliche Funktion ausübt, liegt es auch im öffentlichen Interesse, dass sie ausgesprochen vertrauenswürdig ist. Steht daher der gute Ruf eines Notars auf dem Spiel, muss er nach Möglichkeit Gelegenheit haben, diesen zu wahren oder wiederherzustellen. Insofern ist sein Interesse an der Preisgabe des Notariatsgeheimnisses erheblich und dringend.

Schlagwörter

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Notar Berufsgeheimnis Namensschutz Transparenz und Zugang zu Dokumenten Vertraulichkeit der Angebote Amtsgeheimnis
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Aufsichtsbehörden und Kommissionen

Abteilung: · Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen

Rechtsgebiet: · Beurkundungsrecht

Entscheiddatum: · 20.12.1996

Fallnummer: · OG 1996 8

LGVE: · 1996 I Nr. 8

Leitsatz: · § 19 BeurkG. Entbindung vom Berufsgeheimnis als Notar (Präzisierung von LGVE 1983 I Nr. 14).

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: · Ein guter Ruf ist für den Notar bzw. die Notarin von existentieller Bedeutung. Wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Notariatstätigkeit ist eine hohe Vertrauenswürdigkeit der Urkundsperson. Nachdem diese eine hoheitliche Funktion ausübt, liegt es auch im öffentlichen Interesse, dass sie ausgesprochen vertrauenswürdig ist. Steht daher der gute Ruf eines Notars auf dem Spiel, muss er nach Möglichkeit Gelegenheit haben, diesen zu wahren oder wiederherzustellen. Insofern ist sein Interesse an der Preisgabe des Notariatsgeheimnisses erheblich und dringend.