Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
OG 1996 37 • AUK LU OG 1996 37 KI-generiert

Attorney Self-Representation Conflict in Criminal Proceedings

Geschäftsnummer OG 1996 37
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The supervisory authority regarding lawyers found that an attorney must be prohibited from simultaneously defending both a client and themselves in a criminal proceeding where both are accused based on the same set of facts, even with the client's explicit consent, because a conflict of interest exists, particularly concerning the sentencing phase of the matter.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 12 Abs. 1 AnwG; Interessenkollision. Werden Anwalt wie Klient aufgrund des gleichen Sachverhaltes eines Deliktes bezichtigt, so ist in dem gegen sie gerichteten Strafverfahren jedenfalls im Hinblick auf die Strafzumessungsfrage eine Kollision ihrer Interessen anzunehmen. Diese verbietet dem Anwalt, gleichzeitig sowohl seinen Klienten als auch sich selber zu verteidigen, sogar wenn es vom Klienten ausdrücklich gewünscht wird. | Anwaltsrecht

Schlagwörter

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anwaltlicher Interessenkonflikt anwaltsrechtliche Disziplinarmassnahme Anwaltszwang Verkehr mit dem Verteidiger Realkonkurrenz von Straftaten Opportunitätsprinzip
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Aufsichtsbehörden und Kommissionen

Abteilung: · Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte

Rechtsgebiet: · Anwaltsrecht

Entscheiddatum: · 06.03.1996

Fallnummer: · OG 1996 37

LGVE: · 1996 I Nr. 37

Leitsatz: · § 12 Abs. 1 AnwG; Interessenkollision. Werden Anwalt wie Klient aufgrund des gleichen Sachverhaltes eines Deliktes bezichtigt, so ist in dem gegen sie gerichteten Strafverfahren jedenfalls im Hinblick auf die Strafzumessungsfrage eine Kollision ihrer Interessen anzunehmen. Diese verbietet dem Anwalt, gleichzeitig sowohl seinen Klienten als auch sich selber zu verteidigen, sogar wenn es vom Klienten ausdrücklich gewünscht wird.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: