Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
OG 1995 49 • AUK LU OG 1995 49 KI-generiert

Lawyer Improperly Negotiates Alimony Through Threats

Geschäftsnummer OG 1995 49
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A lawyer violated professional duties and undermined legal certainty by improperly negotiating with the opposing party, specifically by threatening to expose undeclared funds to pressure them into agreeing to higher alimony payments than those initially awarded by the marital protection judge, and subsequently using this pressure again during the appeal process.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 12 Abs. 1 AnwG. Es tangiert die anwaltliche Standespflicht sowie die Rechtssicherheit, wenn ein Anwalt hinter dem Rücken des Eheschutzrichters gegenüber der Gegenpartei mit der Androhung der Aufdeckung von Schwarzgeldern taktiert und diese im Rechtsmittelverfahren erneut damit unter Druck setzt, um von ihr höhere Unterhaltsbeiträge zugestanden zu erhalten als die vom Eheschutzrichter zugesprochenen. | Anwaltsrecht

Schlagwörter

KI-generiert
Rechtssicherheit Sorgfaltspflichtverletzung des Rechtsanwalts Disziplinierung des Rechtsanwalts Haftung der Ehegatten versuchte Erpressung streitige Scheidung
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Aufsichtsbehörden und Kommissionen

Abteilung: · Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte

Rechtsgebiet: · Anwaltsrecht

Entscheiddatum: · 10.11.1994

Fallnummer: · OG 1995 49

LGVE: · 1995 I Nr. 49

Leitsatz: · § 12 Abs. 1 AnwG. Es tangiert die anwaltliche Standespflicht sowie die Rechtssicherheit, wenn ein Anwalt hinter dem Rücken des Eheschutzrichters gegenüber der Gegenpartei mit der Androhung der Aufdeckung von Schwarzgeldern taktiert und diese im Rechtsmittelverfahren erneut damit unter Druck setzt, um von ihr höhere Unterhaltsbeiträge zugestanden zu erhalten als die vom Eheschutzrichter zugesprochenen.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: