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OG 1995 43 • KG LU OG 1995 43 KI-generiert

Appeal of Legal Aid Dismissal Limited to Nullity Complaint

Geschäftsnummer OG 1995 43
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

Where a court decides not to proceed with an application for legal aid or dismisses it, for instance, due to withdrawal, the only permissible appeal against this procedural decision is a complaint of nullity, as specified under the relevant procedural statute.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 265 ZPO. Wird auf ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht eingetreten oder dieses abgeschrieben, z.B. infolge Verzichts, so ist gegen den entsprechenden Erledigungsentscheid nur die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig. | Zivilprozessrecht

Schlagwörter

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Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege formelle Nichtigkeit Rechtshilfe in Zivilsachen Probezeitkündigung Untätigkeitsklage Säumnis des Parteivertreters

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 265 ZPO

This article defines the recourse available (Nichtigkeitsbeschwerde) against a decision not to enter on the merits or one that dismisses a request for legal aid.

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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · Justizkommission

Rechtsgebiet: · Zivilprozessrecht

Entscheiddatum: · 25.10.1995

Fallnummer: · OG 1995 43

LGVE: · 1995 I Nr. 43

Leitsatz: · § 265 ZPO. Wird auf ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht eingetreten oder dieses abgeschrieben, z.B. infolge Verzichts, so ist gegen den entsprechenden Erledigungsentscheid nur die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: