Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
OG 1994 67 • KG LU OG 1994 67 KI-generiert

Seizure of Pledged Property to Secure Fines Against Third-Party Lien

Geschäftsnummer OG 1994 67
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered whether seized pledged property belonging to the accused could be subject to a sequestration order to secure potential fines and costs, despite the existence of a third party's lien on the items. The appellate court ruled that the prior establishment of a pledge in favor of a third party does not preclude the seizure of the assets as a provisional procedural measure under the relevant statute, affirming the seizure's validity for securing the accused's financial obligations related to the criminal proceedings.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 119 Abs. 1 StPO. Beschlagnahme von verpfändeten Gegenständen aus dem Vermögen des Angeschuldigten zur Sicherung von Bussen und amtlichen Kosten. Ein zu Gunsten eines Dritten errichtetes Pfand steht der Vermögensbeschlagnahme als vorläufiger prozessualer Massnahme nicht entgegen. | Strafprozessrecht

Schlagwörter

KI-generiert
beschlagnahmte Vermögenswerte Reihenfolge der Pfändung Drittwiderspruch Pfand anvertraute Sache Besitzesschutz
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · Kriminal- und Anklagekommission

Rechtsgebiet: · Strafprozessrecht

Entscheiddatum: · 30.12.1994

Fallnummer: · OG 1994 67

LGVE: · 1994 I Nr. 67

Leitsatz: · § 119 Abs. 1 StPO. Beschlagnahme von verpfändeten Gegenständen aus dem Vermögen des Angeschuldigten zur Sicherung von Bussen und amtlichen Kosten. Ein zu Gunsten eines Dritten errichtetes Pfand steht der Vermögensbeschlagnahme als vorläufiger prozessualer Massnahme nicht entgegen.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: