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OG 1994 66 • KG LU OG 1994 66 KI-generiert

Prosecutor's Duty to Notify Private Complainant of Accused's Interrogation Time

Geschäftsnummer OG 1994 66
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerned whether the public prosecutor was obligated under $\S 68$ para. 2 of the Code of Criminal Procedure to notify the private complainant or their representative about the scheduled time for the interrogation of the accused. The court held that, absent a specific request from the private complainant or their representative, the public prosecutor has no affirmative duty to provide such notification regarding the timing of the suspect's questioning.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht. | Strafprozessrecht

Schlagwörter

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Pflichten der Staatsanwaltschaft Strafprozessordnung Benachrichtigungspflichten Pflicht zum persönlichen Erscheinen Verteidigungsrechte Anspruch auf eine wirksame Untersuchung
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · Kriminal- und Anklagekommission

Rechtsgebiet: · Strafprozessrecht

Entscheiddatum: · 23.08.1994

Fallnummer: · OG 1994 66

LGVE: · 1994 I Nr. 66

Leitsatz: · § 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: