Mandatory Allowance of Work-Off for Fines
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe appellate court addressed a case concerning the enforcement of a fine where the convicted person requested to work off the fine instead of paying it; the court reasoned that under the relevant statute, the magistrate is obligated to grant the request to work off the fine upon application by the convicted person and is explicitly barred from independently investigating the applicant's willingness or physical capacity to perform the work, nor can the magistrate demand proof thereof.
Legislator-Regeste
AmtlichArt. 49 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Beantragt der Verurteilte das Abarbeiten seiner Busse, so hat der Amtsstatthalter diesem Antrag stattzugeben und nicht von Amtes wegen zu prüfen, ob der Verurteilte tatsächlich arbeitswillig und körperlich dazu in der Lage ist. Ebensowenig kann er von ihm einen solchen Nachweis verlangen. | Strafrecht
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Obergericht
Abteilung: · II. Kammer
Rechtsgebiet: · Strafrecht
Entscheiddatum: · 24.10.1994
Fallnummer: · OG 1994 55
LGVE: · 1994 I Nr. 55
Leitsatz: · Art. 49 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Beantragt der Verurteilte das Abarbeiten seiner Busse, so hat der Amtsstatthalter diesem Antrag stattzugeben und nicht von Amtes wegen zu prüfen, ob der Verurteilte tatsächlich arbeitswillig und körperlich dazu in der Lage ist. Ebensowenig kann er von ihm einen solchen Nachweis verlangen.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: