Community Service in Lieu of Fines
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn individual convicted of a crime who intends to substitute a legally mandated fine with community service must inform the enforcing authority of this decision within the payment deadline; the enforcing authority has an explicit duty to inform the convicted person of this substitution option, and once the choice is made, the organization and scheduling of the community service become the responsibility of the enforcing authority, not the convicted person.
Legislator-Regeste
AmtlichArt. 49 StGB. Innert der gesetzlichen Bussenzahlungsfrist kann der Verurteilte der Vollzugsbehörde erklären, er wolle die Busse durch gemeinnützige Arbeit abverdienen. Die Vollzugsbehörde hat ihn auf diese Möglichkeit ausdrücklich hinzuweisen. Macht er davon Gebrauch, so ist es Sache der Vollzugsbehörde und nicht des Veurteilten, die Leistung der gemeinnützigen Arbeit zu organisieren. | Strafrecht
Schlagwörter
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Obergericht
Abteilung: · II. Kammer
Rechtsgebiet: · Strafrecht
Entscheiddatum: · 24.05.1993
Fallnummer: · OG 1993 39
LGVE: · 1993 I Nr. 39
Leitsatz: · Art. 49 StGB. Innert der gesetzlichen Bussenzahlungsfrist kann der Verurteilte der Vollzugsbehörde erklären, er wolle die Busse durch gemeinnützige Arbeit abverdienen. Die Vollzugsbehörde hat ihn auf diese Möglichkeit ausdrücklich hinzuweisen. Macht er davon Gebrauch, so ist es Sache der Vollzugsbehörde und nicht des Veurteilten, die Leistung der gemeinnützigen Arbeit zu organisieren.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: