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OG 1991 69 • KG LU OG 1991 69 KI-generiert

Cost Assignment in Official Prosecution Criminal Proceedings

Geschäftsnummer OG 1991 69
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a criminal procedural law matter concerning the assignment of costs in criminal proceedings, the court affirmed that even when an offense falls under official prosecution, costs can be partially or entirely assigned to the private plaintiff if their interest substantially outweighs the public interest in the case; consequently, this principle must apply even more strongly to mere request-based offenses, leading to the potential assignment of costs to the private plaintiff in such circumstances.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 278 StPO. Wenn die Kosten gemäss konstanter luzernischer Gerichtspraxis selbst bei Offizialdelikten ganz oder teilweise dem Privatkläger überbunden werden können, sofern sein Interesse das öffentliche Interesse an der Sache ganz wesentlich überwiegt, muss dies um so zwingender bei blossen Antragsdelikten der Fall sein. | Strafprozessrecht

Schlagwörter

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Strafverfolgung Verfahrenskosten Verfahrensgrundsatz Lastenverzeichnis Abtretung zivilrechtlicher Ansprüche Leitverfahren
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · Kriminal- und Anklagekommission

Rechtsgebiet: · Strafprozessrecht

Entscheiddatum: · 12.07.1991

Fallnummer: · OG 1991 69

LGVE: · 1991 I Nr. 69

Leitsatz: · § 278 StPO. Wenn die Kosten gemäss konstanter luzernischer Gerichtspraxis selbst bei Offizialdelikten ganz oder teilweise dem Privatkläger überbunden werden können, sofern sein Interesse das öffentliche Interesse an der Sache ganz wesentlich überwiegt, muss dies um so zwingender bei blossen Antragsdelikten der Fall sein.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: