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OG 1991 60 • BZG LU OG 1991 60 KI-generiert

Probationary Period Revocation Due to Subsequent Conviction

Geschäftsnummer OG 1991 60
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A new conviction occurring after the expiration of a probationary period can still lead to the revocation of the provisional deletion and the already ordered deletion of a prior fine entry in the criminal record, pursuant to Article 49 section 4 of the Criminal Code, if a final judgment confirms that the person sentenced to the fine failed to prove their rehabilitation during the imposed probationary period by committing a subsequent offense.

Legislator-Regeste

Amtlich

Art. 49 Ziff. 4 StGB. Eine erst nach Ablauf der Probezeit erfolgte neue Verurteilung kann entgegen dem Gesetzeswortlaut den Widerrruf der vorzeitigen Löschbarkeit wie auch den Widerruf der bereits verfügten Löschung des früheren Busseneintrags im Strafregister zur Folge haben, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil feststeht, dass sich der zu einer Busse Verurteilte während der ihm auferlegten Probezeit nicht bewährt, sondern erneut delinquiert hat. | Strafrecht

Schlagwörter

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Probezeit Strafregister Widerruf des bedingten Strafvollzugs strafrechtliche Rehabilitation Verwirkung des Anspruchs Rückzug des Strafantrags

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Erstinstanzliche Gerichte

Abteilung: · Amtsgericht Luzern-Stadt, II. Abteilung

Rechtsgebiet: · Strafrecht

Entscheiddatum: · 20.09.1991

Fallnummer: · OG 1991 60

LGVE: · 1991 I Nr. 60

Leitsatz: · Art. 49 Ziff. 4 StGB. Eine erst nach Ablauf der Probezeit erfolgte neue Verurteilung kann entgegen dem Gesetzeswortlaut den Widerrruf der vorzeitigen Löschbarkeit wie auch den Widerruf der bereits verfügten Löschung des früheren Busseneintrags im Strafregister zur Folge haben, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil feststeht, dass sich der zu einer Busse Verurteilte während der ihm auferlegten Probezeit nicht bewährt, sondern erneut delinquiert hat.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: · Der ausführliche Entscheid ist in ZBJV 128/1992 S. 417 veröffentlicht.