Appealability of Evidentiary Rulings
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party challenging an order regarding evidence admissibility issued by a lower court must generally appeal that order alongside the final judgment, as evidence rulings can be revisited by the court and are only definitively settled in the final decision. An immediate appeal of an evidence order is permissible only if the order causes a disadvantage to one of the parties that cannot be remedied, or can only be remedied with difficulty, through subsequent appeals against the final judgment.
Legislator-Regeste
Amtlich§ 282 Abs. 1 lit. a ZPO. Anfechtung einer Beweisverfügung des Amtsgerichtes. Wann ist die Beschwerde zulässig? (Praxisbestätigung). | Zivilprozessrecht
Schlagwörter
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KI-generiertVolltext
Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Obergericht
Abteilung: · I. Kammer
Rechtsgebiet: · Zivilprozessrecht
Entscheiddatum: · 21.10.1991
Fallnummer: · OG 1991 28
LGVE: · 1991 I Nr. 28
Leitsatz: · § 282 Abs. 1 lit. a ZPO. Anfechtung einer Beweisverfügung des Amtsgerichtes. Wann ist die Beschwerde zulässig? (Praxisbestätigung).
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: · Beweisverfügungen des Amtsgerichtes sind, wenn sie - wie vorliegend - nicht rekurrabel sind, grundsätzlich mit dem gegen das Urteil zulässigen Rechtsmittel anzufechten. Die Begründung liegt darin, dass Beweisbeschlüsse vom Gericht in Wiedererwägung gezogen werden können und das Gericht erst im Endentscheid zum Beweis endgültig Stellung nimmt. Die Anfechtung einer einzelnen Beweisverfügung mit Beschwerde ist deshalb nur dann zulässig, wenn sie für die eine oder andere Partei einen Rechtsnachteil zur Folge hat, der später mit den gegen das Urteil zulässigen Rechtsmitteln nicht mehr oder nur mehr schwer behoben werden kann (LGVE 1982 I Nr. 28 mit Verweisen).