Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
KA 98 139 • KG LU KA 98 139 KI-generiert

Vehicle Confiscation Due to Acute Danger and Repeated Violations Upheld

Geschäftsnummer KA 98 139
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The High Court upheld the confiscation of a private vehicle seized during a criminal investigation because the driver presented an acute danger to other road users, specifically when there was a reasonable belief that the unrepentant operator would repeatedly drive the vehicle without license plates, insurance, or a valid driver's license, affirming that such confiscation is permissible even if the criminal proceedings are terminated due to the operator's lack of criminal capacity.

Legislator-Regeste

Amtlich

Art. 58 Abs. 1 StGB. Die Sicherungseinziehung eines in der Strafuntersuchung beschlagnahmten Personenwagens wegen akuter Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ist angezeigt, wenn anzunehmen ist, dass ein uneinsichtiger Motorfahrzeugführer seinen Personenwagen erneut ohne Nummernschilder und Versicherungsschutz sowie ohne Besitz des Führerausweises führen würde. Die Einziehung kann auch bei Einstellung des Strafverfahrens wegen Unzurechnungsfähigkeit erfolgen. | Strafrecht

Schlagwörter

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Einziehung des Motorfahrzeugs Strafuntersuchung wiederholtes Fahren im fahrunfähigen Zustand Fahren ohne Berechtigung gemeingefährliche Straftaten Herausgabe des Eigentums

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · Kriminal- und Anklagekommission

Rechtsgebiet: · Strafrecht

Entscheiddatum: · 21.12.1998

Fallnummer: · KA 98 139

LGVE: · 1999 I Nr. 48

Leitsatz: · Art. 58 Abs. 1 StGB. Die Sicherungseinziehung eines in der Strafuntersuchung beschlagnahmten Personenwagens wegen akuter Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ist angezeigt, wenn anzunehmen ist, dass ein uneinsichtiger Motorfahrzeugführer seinen Personenwagen erneut ohne Nummernschilder und Versicherungsschutz sowie ohne Besitz des Führerausweises führen würde. Die Einziehung kann auch bei Einstellung des Strafverfahrens wegen Unzurechnungsfähigkeit erfolgen.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: