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KA 11 15 • KG LU KA 11 15 KI-generiert

Withdrawal of Criminal Complaint Against One Accused Applies to All

Geschäftsnummer KA 11 15
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The appellate court addressed the application of the rule that withdrawing a criminal complaint against one accused person is effective against all accused persons under the relevant statute. The court reasoned that while a legitimate request for the prosecution to discontinue proceedings against specific individuals due to unmet procedural requirements must be treated as a request for discontinuation and not as a withdrawal of the complaint, the literal text of the relevant statute dictates that a withdrawal of the complaint against one accused person, regardless of the degree of involvement or whether the complaint was partially withdrawn, applies without exception to all accused parties.

Legislator-Regeste

Amtlich

Art. 33 Abs. 3 StGB. Zieht der Berechtigte seinen Strafantrag gegenüber einem von mehreren Beschuldigten zurück, so gilt der Rückzug zwar für alle Beschuldigten. Sind aber die Voraussetzungen der strafrechtlichen Verfolgung gegenüber einzelnen Beschuldigten nicht (mehr) gegeben, ist die Einstellung des Strafverfahrens betreffend diese zu verlangen. Das Einstellungsbegehren darf nicht als Rückzug des Strafantrags ausgelegt werden. | Strafrecht

Schlagwörter

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Rückzug des Strafantrags Strafverfolgung Rügeprinzip Einstellung des Verfahrens Verfahrensvorschriften Individualisierung der Strafzumessung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 33 Abs. 3 StGB

This article defines the legal consequence (unconditional withdrawal of the complaint against one accused applies to all) that the court applied in its analysis of the case.

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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · 2. Abteilung

Rechtsgebiet: · Strafrecht

Entscheiddatum: · 21.03.2011

Fallnummer: · KA 11 15

LGVE: · 2011 I Nr. 43

Leitsatz: · Art. 33 Abs. 3 StGB. Zieht der Berechtigte seinen Strafantrag gegenüber einem von mehreren Beschuldigten zurück, so gilt der Rückzug zwar für alle Beschuldigten. Sind aber die Voraussetzungen der strafrechtlichen Verfolgung gegenüber einzelnen Beschuldigten nicht (mehr) gegeben, ist die Einstellung des Strafverfahrens betreffend diese zu verlangen. Das Einstellungsbegehren darf nicht als Rückzug des Strafantrags ausgelegt werden.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.