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JSD 2013 4 • JSD LU JSD 2013 4 KI-generiert

Foreign Nationals Act Residence Permit Integration Requirement

Geschäftsnummer JSD 2013 4
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned an application under Article 50(1)(a) of the Foreign Nationals Act, where the success of the integration requirement for granting a residence permit based on marriage depends solely on the degree of integration of the applicant spouse, and the integration status of any children not shared between the spouses is irrelevant to this specific provision.

Legislator-Regeste

Amtlich

Die Integration nicht gemeinsamer Kinder spielt im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG keine Rolle. Ausschlaggebend für die Voraussetzung der erfolgreichen Integration gemäss dieser Bestimmung ist einzig der Integrationsgrad des sich darauf berufenden Ehegatten. | Art. 50 Abs. 1 AuG | Ausländerrecht

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Ausländergesetz ausländischer Ehegatte Integration der Kinder Unterstellungsfrage im Ausländerrecht Familiennachzug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 50 Abs. 1 AuG
4 Gesetzesartikel: · Art. 50 Abs. 1 AuG
Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG
Leitsatz: · Die Integration nicht gemeinsamer Kinder spielt im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG keine Rolle.
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Justizund Sicherheitsdepartement Abteilung: · - Rechtsgebiet: · Ausländerrecht Entscheiddatum: · 06.02.2013 Fallnummer: · JSD 2013 4 LGVE: · 2013 VI Nr. 4 Gesetzesartikel: · Art. 50 Abs. 1 AuG

Leitsatz: · Die Integration nicht gemeinsamer Kinder spielt im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG keine Rolle. Ausschlaggebend für die Voraussetzung der erfolgreichen Integration gemäss dieser Bestimmung ist einzig der Integrationsgrad des sich darauf berufenden Ehegatten.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: