Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
A 90 87 • KG LU A 90 87 KI-generiert

Agricultural Subsidies as Taxable Business Income

Geschäftsnummer A 90 87
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court addressed whether agricultural management subsidies granted under federal law for difficult production conditions constitute taxable income when determining business income using the net gross yield method. The court reasoned that since the established net gross yield approaches generally account for all relevant factual expenses within the calculation, it is appropriate to fully attribute the management subsidies to the calculated net gross yield for tax purposes.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 19 Abs. 1 Ziff. 2, § 93 Abs. 2 StG, § 22 StV. Steuerbare Einkünfte; Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. Ist bei der Ermittlung des betrieblichen Einkommens nach der Nettorohertragsmethode mit den angewandten Nettorohertragsansätzen der gesamte sachliche Aufwand prinzipiell als miterfasst zu betrachten, ist es gerechtfertigt, die Bewirtschaftungsbeiträge nach dem Bundesgesetz über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen vom 14. Dezember 1979 voll dem ermittelten Nettorohertrag zuzurechnen. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern

Schlagwörter

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Landwirtschaftsrecht Subvention Bruttoertrag steuerpflichtiges Einkommen Reineinkommen Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Verwaltungsgericht

Abteilung: · Abgaberechtliche Abteilung

Rechtsgebiet: · Direkte Staats- und Gemeindesteuern

Entscheiddatum: · 20.02.1991

Fallnummer: · A 90 87

LGVE: · 1991 II Nr. 13

Leitsatz: · § 19 Abs. 1 Ziff. 2, § 93 Abs. 2 StG, § 22 StV. Steuerbare Einkünfte; Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. Ist bei der Ermittlung des betrieblichen Einkommens nach der Nettorohertragsmethode mit den angewandten Nettorohertragsansätzen der gesamte sachliche Aufwand prinzipiell als miterfasst zu betrachten, ist es gerechtfertigt, die Bewirtschaftungsbeiträge nach dem Bundesgesetz über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen vom 14. Dezember 1979 voll dem ermittelten Nettorohertrag zuzurechnen.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: