Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3B 11 46 • KG LU 3B 11 46 KI-generiert

Self-Sufficient Recipient's Ineligibility for Increased Support Based on Payor's Variable Income

Geschäftsnummer 3B 11 46
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A party receiving spousal support, having sufficient means from the ordered contribution to maintain the standard of living enjoyed before the dissolution of the marital household, has no claim to increased support, including any proportional share of a payor's potential bonus, dividend, or gratuity, regardless of the payor's actual or reasonably expected earned income.

Legislator-Regeste

Amtlich

Art. 175 ff. ZGB. Ist die unterhaltsberechtigte Partei mit den festgelegten Unterhaltsbeiträgen in der Lage, den vor Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zuletzt gemeinsam gelebten Lebensstandard zu wahren, hat sie unabhängig von der Höhe des vom Pflichtigen tatsächlich erzielten bzw. zumutbaren Erwerbseinkommens keinen Anspruch auf höhere Unterhaltsbeiträge und somit auch keinen Anspruch auf eine anteilsmässige Beteiligung an einem allfälligen Bonus, einer allfälligen Dividende oder Gratifikation. | Zivilrecht

Schlagwörter

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hinreichendes Einkommen ehelicher Lebensstandard hypothetisches Einkommen des Ehegatten Beitragsforderung Gratisaktie Dauer des nachehelichen Unterhalts
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · 3. Abteilung

Rechtsgebiet: · Zivilrecht

Entscheiddatum: · 05.12.2011

Fallnummer: · 3B 11 46

LGVE: · 2011 I Nr. 5

Leitsatz: · Art. 175 ff. ZGB. Ist die unterhaltsberechtigte Partei mit den festgelegten Unterhaltsbeiträgen in der Lage, den vor Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zuletzt gemeinsam gelebten Lebensstandard zu wahren, hat sie unabhängig von der Höhe des vom Pflichtigen tatsächlich erzielten bzw. zumutbaren Erwerbseinkommens keinen Anspruch auf höhere Unterhaltsbeiträge und somit auch keinen Anspruch auf eine anteilsmässige Beteiligung an einem allfälligen Bonus, einer allfälligen Dividende oder Gratifikation.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: