Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
30 06 20 • KG LU 30 06 20 KI-generiert

Appealability of Involuntary Patient Transfer Within Psychiatric System

Geschäftsnummer 30 06 20
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court confirmed that a decision by the governing authority to locally transfer a patient already subject to involuntary commitment within the regional psychiatric system is appealable via complaint, but the appeal must strictly concern the transfer itself, not the underlying commitment. The court reasoned that since the transfer merely modified an existing, lawful commitment order between two facilities under the same organizational structure, any request for release from involuntary confinement must be pursued through the proper statutory discharge application process directed to the original detaining authority, and not through an appeal focused solely on the merits of the transfer.

Legislator-Regeste

Amtlich

Art. 397a ff. ZGB. Der Entscheid, mit dem ein (über eine bestehende FFE hospitalisierter) Patient innerhalb der Luzerner Psychiatrie örtlich versetzt wird, kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde hat sich jedoch auf den Gegenstand der Versetzung zu beschränken. Wird die Aufhebung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung angestrengt, hat dies über ein ordentliches Entlassungsgesuch zu geschehen. | Familienrecht

Schlagwörter

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psychiatrische Unterbringung Überstellungshaft Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids Entscheidungen über die Umsetzung oder Versetzung Entlastungsbeschluss Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 397a ff. ZGB

This provision is the legal basis for the court's ruling on the appealability of a patient transfer within psychiatric care.

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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · II. Kammer

Rechtsgebiet: · Familienrecht

Entscheiddatum: · 22.12.2006

Fallnummer: · 30 06 20

LGVE: · 2007 I Nr. 16

Leitsatz: · Art. 397a ff. ZGB. Der Entscheid, mit dem ein (über eine bestehende FFE hospitalisierter) Patient innerhalb der Luzerner Psychiatrie örtlich versetzt wird, kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde hat sich jedoch auf den Gegenstand der Versetzung zu beschränken. Wird die Aufhebung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung angestrengt, hat dies über ein ordentliches Entlassungsgesuch zu geschehen.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.