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22 05 70 • KG LU 22 05 70 KI-generiert

Spousal Support Calculation in Cohabitation Cases

Geschäftsnummer 22 05 70
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a preliminary measure concerning spousal support, the court determined that when calculating the necessary basic needs of a party involved in an established cohabitation with a new partner, the calculation should utilize half of the standard basic amount for a married couple, recognizing that an established cohabitation is generally considered to have existed for about one year.

Legislator-Regeste

Amtlich

Art. 137 Abs. 2 ZGB. Wird für die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge im vorsorglichen Massnahmeverfahren der Notbedarf einer Partei ermittelt, so ist bei einem gefestigten Konkubinat dieser Partei mit einem neuen Partner vom hälftigen Ehepaargrundbetrag auszugehen. Gefestigt erscheint ein solches Konkubinat, wenn es von einer gewissen Dauer, in der Regel etwa ein Jahr, ist. | Familienrecht

Schlagwörter

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Ehegattenunterhaltsberechnung Grundbetrag gelebte Ehe Einkommenssplitting Beistandspflicht vorsorgliche Scheidungsmassnahmen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · II. Kammer

Rechtsgebiet: · Familienrecht

Entscheiddatum: · 12.08.2005

Fallnummer: · 22 05 70

LGVE: · 2006 I Nr. 3

Leitsatz: · Art. 137 Abs. 2 ZGB. Wird für die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge im vorsorglichen Massnahmeverfahren der Notbedarf einer Partei ermittelt, so ist bei einem gefestigten Konkubinat dieser Partei mit einem neuen Partner vom hälftigen Ehepaargrundbetrag auszugehen. Gefestigt erscheint ein solches Konkubinat, wenn es von einer gewissen Dauer, in der Regel etwa ein Jahr, ist.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: