Spousal Support Calculation in Cohabitation Cases
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a preliminary measure concerning spousal support, the court determined that when calculating the necessary basic needs of a party involved in an established cohabitation with a new partner, the calculation should utilize half of the standard basic amount for a married couple, recognizing that an established cohabitation is generally considered to have existed for about one year.
Legislator-Regeste
AmtlichArt. 137 Abs. 2 ZGB. Wird für die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge im vorsorglichen Massnahmeverfahren der Notbedarf einer Partei ermittelt, so ist bei einem gefestigten Konkubinat dieser Partei mit einem neuen Partner vom hälftigen Ehepaargrundbetrag auszugehen. Gefestigt erscheint ein solches Konkubinat, wenn es von einer gewissen Dauer, in der Regel etwa ein Jahr, ist. | Familienrecht
Schlagwörter
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Obergericht
Abteilung: · II. Kammer
Rechtsgebiet: · Familienrecht
Entscheiddatum: · 12.08.2005
Fallnummer: · 22 05 70
LGVE: · 2006 I Nr. 3
Leitsatz: · Art. 137 Abs. 2 ZGB. Wird für die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge im vorsorglichen Massnahmeverfahren der Notbedarf einer Partei ermittelt, so ist bei einem gefestigten Konkubinat dieser Partei mit einem neuen Partner vom hälftigen Ehepaargrundbetrag auszugehen. Gefestigt erscheint ein solches Konkubinat, wenn es von einer gewissen Dauer, in der Regel etwa ein Jahr, ist.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: