Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
22 03 95 • KG LU 22 03 95 KI-generiert

Custody Appeal: Stability vs. Personal Care in Parental Rights

Geschäftsnummer 22 03 95
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed an appeal seeking to overturn a custody arrangement granted to the father following a divorce, where the mother desired custody and claimed she could provide personal care. The appellate court upheld the original decision, reasoning that while a parent's willingness and ability for personal care are relevant, modern jurisprudence emphasizes maintaining stable social relationships and ensuring age-appropriate development opportunities for the child, which often outweighs the strict criterion of one parent providing exclusive day-to-day care, especially when the existing arrangement, where the working parent had custody and demonstrated significant commitment to the children, had proven beneficial and ensured continuity.

Legislator-Regeste

Amtlich

Art. 133 ZGB. Hatte bisher der berufstätige Elternteil die Obhut über die gemeinsamen Kinder inne, bewährte sich diese Obhutszuteilung und zeigte dieser Elternteil neben seinem Beruf ein beachtliches Engagement für die Kinder, so ist ihm mit Blick auf die Stabilität der Verhältnisse das Sorgerecht zu erteilen, auch wenn der andere Elternteil die Kinder persönlich betreuen möchte und könnte. | Familienrecht

Schlagwörter

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Kindesverhältnis Sorgerechtsverfahren Rechte des Kindes Besuchsrecht unverheirateter Elternteil Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 133 ZGB

This provision is explicitly cited as the legal basis for the court's decision regarding the allocation of custody/parental authority.

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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · II. Kammer

Rechtsgebiet: · Familienrecht

Entscheiddatum: · 05.02.2004

Fallnummer: · 22 03 95

LGVE: · 2004 I Nr. 6

Leitsatz: · Art. 133 ZGB. Hatte bisher der berufstätige Elternteil die Obhut über die gemeinsamen Kinder inne, bewährte sich diese Obhutszuteilung und zeigte dieser Elternteil neben seinem Beruf ein beachtliches Engagement für die Kinder, so ist ihm mit Blick auf die Stabilität der Verhältnisse das Sorgerecht zu erteilen, auch wenn der andere Elternteil die Kinder persönlich betreuen möchte und könnte.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.