Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
21 09 51 • KG LU 21 09 51 KI-generiert

Suspension of Criminal Proceedings Pending Civil Action

Geschäftsnummer 21 09 51
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court affirmed that under the applicable procedural law, the suspension of criminal proceedings, which is discretionary to the judge, is generally permissible only when a decision in another proceeding concerning the same matter holds constitutive significance for the criminal case, and not merely for reasons of expediency, because the constitutional right to completion of proceedings within a reasonable timeframe generally takes precedence over suspending the case due to a pending parallel civil proceeding.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 69 Abs. 1 StPO. Grundsätzlich soll ein Strafverfahren nur sistiert werden, wenn ein Entscheid in einem anderen Verfahren über die gleiche Sache für den Straffall wesentlich ist, nicht allein schon aus Zweckmässigkeitsgründen. Der Sistierungsentscheid liegt dabei im Ermessen des Richters. | Strafprozessrecht

Schlagwörter

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hängiges Verfahren Einstellung des Konkursverfahrens Verfahrensrechte Rechtsstaat Arrest Strafverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · II. Kammer

Rechtsgebiet: · Strafprozessrecht

Entscheiddatum: · 26.05.2009

Fallnummer: · 21 09 51

LGVE: · 2009 I Nr. 59

Leitsatz: · § 69 Abs. 1 StPO. Grundsätzlich soll ein Strafverfahren nur sistiert werden, wenn ein Entscheid in einem anderen Verfahren über die gleiche Sache für den Straffall wesentlich ist, nicht allein schon aus Zweckmässigkeitsgründen. Der Sistierungsentscheid liegt dabei im Ermessen des Richters.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.