Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
21 04 75 • KG LU 21 04 75 KI-generiert

Private Prosecutor Legal Aid and Spousal Support Requirement

Geschäftsnummer 21 04 75
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A private prosecutor seeking legal aid in criminal proceedings should not be required, in order to demonstrate indigence and meet the acceleration mandate of the criminal procedure, to seek spousal support from a separated spouse within the context of matrimonial proceedings. The court reasoned that imposing such a requirement on the applicant would unduly burden the individual seeking to pursue their criminal law rights, contrary to the overarching principle of accelerating criminal justice.

Legislator-Regeste

Amtlich

§§ 1ter und 285a StPO. Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot im Strafverfahren soll einem um unentgeltliche Rechtspflege ersuchenden Privatkläger nicht zugemutet werden, zur Abwendung seiner Bedürftigkeit in einem eherechtlichen Verfahren von seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau Unterstützung zu verlangen. | Strafprozessrecht

Schlagwörter

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Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege Beistandspflicht Ehegatte Eherecht Privatstrafklage Anwaltszwang
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · II. Kammer

Rechtsgebiet: · Strafprozessrecht

Entscheiddatum: · 02.08.2004

Fallnummer: · 21 04 75

LGVE: · 2004 I Nr. 62

Leitsatz: · §§ 1ter und 285a StPO. Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot im Strafverfahren soll einem um unentgeltliche Rechtspflege ersuchenden Privatkläger nicht zugemutet werden, zur Abwendung seiner Bedürftigkeit in einem eherechtlichen Verfahren von seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau Unterstützung zu verlangen.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: