Expungement of Suspended Sentence Following Subsequent Offense
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed whether a conviction imposing a suspended custodial sentence should be expunged from the criminal record after the probationary period, even if the convicted person committed a new offense during that period. The court reasoned that deletion is required under the relevant statute if the conditional suspension is not revoked, an extension of the probation is not considered, and no substitute measure is ordered, effectively holding that a subsequent, non-revoked conditional sentence does not automatically preclude the expungement of the initial conviction after the probationary term concludes.
Legislator-Regeste
AmtlichArt. 41 Ziff. 4 StGB. Der Eintrag eines Urteils, worin eine Freiheitsstrafe mit bedingtem Vollzug ausgesprochen wurde, ist im Strafregister nach Ablauf der Probezeit auch dann zu löschen, wenn der Verurteilte während der Probezeit erneut straffällig wurde, sofern auf einen Widerruf des bedingten Vollzugs verzichtet wird, eine Verlängerung der Pobezeit nicht in Frage kommt und keine Ersatzmassnahme angeordnet wird. | Strafrecht
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Obergericht
Abteilung: · II. Kammer
Rechtsgebiet: · Strafrecht
Entscheiddatum: · 30.10.2002
Fallnummer: · 21 02 166
LGVE: · 2003 I Nr. 61
Leitsatz: · Art. 41 Ziff. 4 StGB. Der Eintrag eines Urteils, worin eine Freiheitsstrafe mit bedingtem Vollzug ausgesprochen wurde, ist im Strafregister nach Ablauf der Probezeit auch dann zu löschen, wenn der Verurteilte während der Probezeit erneut straffällig wurde, sofern auf einen Widerruf des bedingten Vollzugs verzichtet wird, eine Verlängerung der Pobezeit nicht in Frage kommt und keine Ersatzmassnahme angeordnet wird.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: