Waiver of Recusal Rights Through Delayed Assertion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe appellate court held that it violates the principle of good faith and prohibits the abuse of rights to assert grounds for recusal or disqualification later in proceedings when they could have been raised at an earlier stage, requiring such grounds to be asserted at the first opportunity; a party aware of a ground for recusal who fails to immediately file a motion for disqualification forfeits the right to later invoke the guarantee of an independent judge.
Legislator-Regeste
Amtlich§ 39 Abs. 1 lit. g ZPO. Es ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie dem Rechtsmissbrauchsverbot nicht vereinbar, Ablehnungs- und Ausstandsgründe, die in einem früheren Prozessstadium hätten geltend gemacht werden können, erst später vorzubringen. Ablehnungs- und Ausstandsgründe sind deshalb bei erster Gelegenheit geltend zu machen. Wer von einem Ablehnungsgrund Kenntnis erhält und nicht unverzüglich ein Begehren um Ablehnung stellt, verwirkt den Anspruch auf die spätere Anrufung der Garantie des unabhängigen Richters (BGE vom 14.7.2005 [1P.177/2005]; BGE 124 I 121 f. E. 2; BGE 119 Ia 228 f E. 5a; BGE 118 Ia 282). | Zivilprozessrecht
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Obergericht
Abteilung: · I. Kammer
Rechtsgebiet: · Zivilprozessrecht
Entscheiddatum: · 25.02.2006
Fallnummer: · 11 05 41
LGVE: · 2006 I Nr. 26
Leitsatz: · § 39 Abs. 1 lit. g ZPO. Es ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie dem Rechtsmissbrauchsverbot nicht vereinbar, Ablehnungs- und Ausstandsgründe, die in einem früheren Prozessstadium hätten geltend gemacht werden können, erst später vorzubringen. Ablehnungs- und Ausstandsgründe sind deshalb bei erster Gelegenheit geltend zu machen. Wer von einem Ablehnungsgrund Kenntnis erhält und nicht unverzüglich ein Begehren um Ablehnung stellt, verwirkt den Anspruch auf die spätere Anrufung der Garantie des unabhängigen Richters (BGE vom 14.7.2005 [1P.177/2005]; BGE 124 I 121 f. E. 2; BGE 119 Ia 228 f E. 5a; BGE 118 Ia 282).
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
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