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SK.2011.5 • BStGer SK.2011.5 KI-generiert

Federal Criminal Court Denies Online Publication of Smuggling Judgment Due to Anonymization Difficulties

Geschäftsnummer SK.2011.5
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesstrafgericht (BStGer) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Criminal Court has decided not to publish a 400-page judgment in a cigarette smuggling case online due to the extensive number of names involved, which would render an anonymized version illegible and incomprehensible. Instead, the full judgment will be available for inspection at the court registry until March 31, 2013, by appointment, and accredited journalists may request a paper copy.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB); Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB).;;Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB); Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB).;;Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB); Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB).;;Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB); Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB).

Schlagwörter

KI-generiert
Betäubungsmittelhandel-Strafmass Zollwiderhandlung unbefugtes Beschaffen von Personendaten fehlende Akten Vollstreckung - Vorzulegende Urkunden strafrechtliche Selbstanzeige
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Volltext

Bundesstrafgericht

Tribunal pénal fédéral

Tribunale penale federale

Tribunal penal federal

Geschäftsnummer: SK.2011.5

Urteil vom 21. März 2012 Strafkammer

Urteile des Bundesstrafgerichts dürfen im Netz grundsätzlich nur in anonymisierter Form publiziert werden.

Das begründete Urteil in Sachen Zigarettenschmuggel (Verfahren "Montecristo")

umfasst über 400 Seiten und nennt mehrere Hundert Namen. Eine anonymisierte Fassung des Urteils wäre unlesbar und unverständlich.

Das Bundesstrafgericht verzichtet deshalb auf die Anonymisierung und damit zwangsläufig auch auf die Publikation im Internet. Stattdessen wird das vollständige Urteil in der Gerichtskanzlei bis zum

31. März 2013

zur Einsichtnahme durch Interessierte aufgelegt. Für eine Einsichtnahme wird um telefonische Voranmeldung ersucht.

Den akkreditierten Journalisten wird das vollständige Urteil auf ihr Ersuchen hin in Papierform zugestellt.