Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
BG.2020.4 • BStGer BG.2020.4 KI-generiert

Jurisdiction Dispute Over Defamation Case Closed

Geschäftsnummer BG.2020.4
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesstrafgericht (BStGer) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Court of Appeal of the Federal Criminal Court has closed a case regarding a jurisdiction dispute between two cantonal prosecutor's offices over a criminal investigation into defamation. The prosecutor's office of Canton Bern had requested the Federal Court to determine jurisdiction, but the prosecutor's office of Canton Wallis subsequently acknowledged its jurisdiction, rendering the dispute moot. Consequently, the Court declared the proceedings closed, waived any court fees, and stipulated that the federal government would bear the costs.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 40 Abs. 2 StPO, Art. 423 Abs. 1 StPO; Jurisdiction Dispute Over Defamation Case Closed: The prosecutor's office of Canton Bern had requested the Federal Court to determine jurisdiction, but the prosecutor's office of Canton Wallis subsequently acknowledged its jurisdiction, rendering the dispute moot. Consequently, the Court declared the proceedings closed, waived any court fees, and stipulated that the federal government would bear the costs.

Schlagwörter

KI-generiert
Ehrverletzungsverfahren Kompetenzkonfliktbeilegung Strafuntersuchung Rückzug des Strafantrags Einstellung des Verfahrens Verfassungsbeschwerde im Ausland Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 423 Abs. 1 StPO

Determines that the costs of the proceedings are to be borne by the Confederation.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Bundesstrafgericht

Tribunal pénal fédéral

Tribunale penale federale

Tribunal penal federal

Gesc häft snummer: BG .2020.4

Beschluss vom 12. Februar 2020 Beschwerdekammer

Besetzung Bundesstrafrichter Roy Garré, Vorsitz, Andreas J. Keller und Patrick Robert-Nicoud, Gerichtsschreiber Stephan Ebneter

Parteien KANTON BERN,

Gesuchsteller

gegen

KANTON WALLIS,

Gesuchsgegner

Gegenstand Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO)

Die Beschwerdekammer hält fest, dass:

- die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts am 27. Januar 2020 ein Gesuch um Festlegung des Gerichtsstands in Sachen Strafverfahren gegen A. wegen Ehrverletzungsdelikten (Art. 173 ff. StGB) unterbreitete (act. 1);

- die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Zentrales Amt, aufgefordert wurde, eine allfällige Gesuchsantwort und die relevanten Akten bis zum

10. Februar 2020 einzureichen (act. 2);

- die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Zentrales Amt, mit Eingabe vom

10. Februar 2020 ihre Zuständigkeit in der Sache anerkannte; sie um Mitteilung bat, ob sie unter diesen Umständen ihre Akten einzureichen habe (act. 3).

Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung, dass:

- das Gerichtsstandsverfahren mit der obgenannten Erklärung des Gesuchsgegners gegenstandslos geworden und als erledigt abzuschreiben ist;

- sich damit die Einreichung der Akten durch den Gesuchsgegner erübrigt;

- die Verfahrenskosten vom Bund zu tragen sind (vgl. Art. 423 Abs. 1 StPO);

und erkennt:

1. Das Verfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2. Es wird keine Gerichtsgebühr erhoben.

Bellinzona, 12. Februar 2020

Im Namen der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Zustellung an

- Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern

- Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid ist kein ordentliches Rechtsmittel gegeben.