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2020.10.23.sv.1 • KG BL 2020.10.23.sv.1 KI-generiert

Self-Employed COVID-19 Benefits Eligibility Despite Retroactive Status Recognition

Geschäftsnummer 2020.10.23.sv.1
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Basel-Landschaft (CH-BL)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court ruled that a self-employed individual is entitled to COVID-19 income replacement benefits even if their self-employment status was retroactively recognized by the compensation fund after the benefits' eligibility period began. The court reasoned that such retroactive recognition suffices as proof of self-employment according to both the COVID-19 Ordinance and the relevant circular, thus fulfilling the legal requirements for claiming the compensation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Wird die Anerkennung als selbständigerwerbende Person durch die Ausgleichskasse erst später, aber rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem 17. März 2020 vorgenommen, so liegt nicht nur gemäss dem Wortlaut der COVID-19-Verordung Erwerbsersatz, sondern auch nach dem Wortlaut des Kreisschreibens ein hinreichender Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit vor.

Schlagwörter

KI-generiert
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit Arbeitnehmerstatus Rechtsstellung rückwirkende Invalidenrente vorbestehende Gesundheitsschädigung Ausgleichsfonds
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Volltext

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht

vom 23. Oktober 2020 (750 20 254 / 257) ___________________________________________________________________

Corona-Erwerbsersatzentschädigung

Wird die Anerkennung als selbständigerwerbende Person durch die Ausgleichskasse erst später, aber rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem 17. März 2020 vorgenommen, so liegt nicht nur gemäss dem Wortlaut der COVID-19-Verordnung Erwerbsersatz, sondern auch nach dem Wortlaut des Kreisschreibens ein hinreichender Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit vor.

Besetzung Präsidentin Doris Vollenweider, Kantonsrichter Daniel Noll, Kantonsrichterin Susanne Afheldt, Gerichtsschreiberin Christina Markiewicz

Parteien A.____, Beschwerdeführerin

gegen

Ausgleichskasse Basel-Landschaft, Hauptstrasse 109, 4102 Binningen, Beschwerdegegnerin

Betreff Corona-Erwerbsersatzentschädigung

A. Die 1970 geborene A.____ betreibt eine Ponyreitschule für Kinder ab drei Jahren. Mit Anmeldung für eine Corona Erwerbsausfallentschädigung (Entschädigung) vom 20. März 2020 beantragte sie bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) die Ausrichtung einer Entschädigung ab 19. März 2020, da sie ihren Betrieb vom 17. März 2020 bis zum 19. April