Self-Employed COVID-19 Benefits Eligibility Despite Retroactive Status Recognition
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that a self-employed individual is entitled to COVID-19 income replacement benefits even if their self-employment status was retroactively recognized by the compensation fund after the benefits' eligibility period began. The court reasoned that such retroactive recognition suffices as proof of self-employment according to both the COVID-19 Ordinance and the relevant circular, thus fulfilling the legal requirements for claiming the compensation.
Legislator-Regeste
AmtlichWird die Anerkennung als selbständigerwerbende Person durch die Ausgleichskasse erst später, aber rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem 17. März 2020 vorgenommen, so liegt nicht nur gemäss dem Wortlaut der COVID-19-Verordung Erwerbsersatz, sondern auch nach dem Wortlaut des Kreisschreibens ein hinreichender Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit vor.
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KI-generiertVolltext
Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht
vom 23. Oktober 2020 (750 20 254 / 257) ___________________________________________________________________
Corona-Erwerbsersatzentschädigung
Wird die Anerkennung als selbständigerwerbende Person durch die Ausgleichskasse erst später, aber rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem 17. März 2020 vorgenommen, so liegt nicht nur gemäss dem Wortlaut der COVID-19-Verordnung Erwerbsersatz, sondern auch nach dem Wortlaut des Kreisschreibens ein hinreichender Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit vor.
Besetzung Präsidentin Doris Vollenweider, Kantonsrichter Daniel Noll, Kantonsrichterin Susanne Afheldt, Gerichtsschreiberin Christina Markiewicz
Parteien A.____, Beschwerdeführerin
gegen
Ausgleichskasse Basel-Landschaft, Hauptstrasse 109, 4102 Binningen, Beschwerdegegnerin
Betreff Corona-Erwerbsersatzentschädigung
A. Die 1970 geborene A.____ betreibt eine Ponyreitschule für Kinder ab drei Jahren. Mit Anmeldung für eine Corona Erwerbsausfallentschädigung (Entschädigung) vom 20. März 2020 beantragte sie bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) die Ausrichtung einer Entschädigung ab 19. März 2020, da sie ihren Betrieb vom 17. März 2020 bis zum 19. April