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2015.08.12.sr.1 • KG BL 2015.08.12.sr.1 KI-generiert

Appeal Rejected for Failure to Pay Security Deposit

Geschäftsnummer 2015.08.12.sr.1
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Basel-Landschaft (CH-BL)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The court did not accept the appeal because the appellants failed to pay the required security deposit within the non-extendable deadline. The court had previously rejected their request for free legal aid, ordering them to pay a CHF 600 security deposit to proceed with their appeal against the public prosecutor's decision not to open an investigation. As the deposit was not paid by the deadline, the court ruled that it could not consider the appeal, and consequently imposed the costs of the appeal proceedings on the appellants.

Legislator-Regeste

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Art. 383 Abs. 1 StPO, Art. 383 Abs. 2 StPO, Art. 428 Abs. 1 StPO; Appeal Rejected for Failure to Pay Security Deposit: The court had previously rejected their request for free legal aid, ordering them to pay a CHF 600 security deposit to proceed with their appeal against the public prosecutor's decision not to open an investigation. As the deposit was not paid by the deadline, the court ruled that it could not consider the appeal, and consequently imposed the costs of the appeal proceedings on the appellants.

Schlagwörter

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unbezahlte Mietkaution Zahlungsbefehl Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege Publikumseinlage Sicherheitsleistung mangelnder Solvenznachweis Nichtanhandnahme des Verfahrens

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 383 Abs. 1 StPO

This provision was cited as the basis for requiring the complainants to pay a security deposit.

Art. 383 Abs. 2 StPO

This provision was cited as the basis for not entering the appeal due to the non-payment of the security deposit.

Art. 428 Abs. 1 StPO

This provision was cited as the basis for imposing the costs of the appeal proceedings on the complainants.

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Volltext

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom

12. August 2015 (470 15 164) ____________________________________________________________________

Strafprozessrecht

Nichterbringung der Sicherheitsleistung

Besetzung Präsident Dieter Eglin, Richterin Susanne Afheldt (Ref.), Richter Stephan Gass; Gerichtsschreiber Dominik Haffter

Parteien A.____, vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Lücke, Brunngasse 48, 3011 Bern, Beschwerdeführerin

B.____, vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Lücke, Brunngasse 48, 3011 Bern, Beschwerdeführer

gegen

Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Allgemeine Hauptabteilung, Grenzacherstrasse 8, Postfach, 4132 Muttenz, Beschwerdegegnerin

C.____, Beschuldigter

D.____, Beschuldigte

Gegenstand Nichtanhandnahme des Verfahrens Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 18. Juni 2015

Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht In Erwägung, dass

 die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft mit Verfügung vom 18. Juni 2015 das Verfahren gegen C.____ und D.____ wegen Betrugs, angeblich begangen am 1. Februar 2015 in E.____, nicht anhand genommen und die Kosten des Verfahrens dem Staat auferlegt hat;

 A.____ und B.____, beide vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Lücke, mit Eingabe vom

2. Juli 2015 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, erhoben und beantragt haben, es sei die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft vom 18. Juni 2015 aufzuheben, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen die Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen Prozessbetrugs zu eröffnen, den Beschwerdeführern die unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft zu gewähren und Rechtsanwalt Oliver Lücke, allenfalls einen anderen Anwalt, als unentgeltlichen Rechtsvertreter den Beschwerdeführern für das Rechtsmittelverfahren beizuordnen, eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, unter Kostenund Entschädigungsfolge;

 der Präsident der strafrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft mit Verfügung vom 3. Juli 2015 unter anderem den Beschwerdeführern Frist zur Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft" gesetzt hat;

 mit Stellungnahme vom 16. Juli 2015 die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft begehrt hat, es sei die Beschwerde abzuweisen;

 die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. Juli 2015 das Formular "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft" eingereicht haben;

 der Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, mit Verfügung vom 22. Juli 2015 das Gesuch der Beschwerdeführer um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege vom 2. Juli 2015 beziehungsweise vom 16. Juli 2015 abgewiesen und die Beschwerdeführer verpflichtet hat, für das vorliegende Beschwerdeverfahren eine Sicherheitsleistung gemäss Art. 383 Abs. 1 StPO im Betrag von Fr. 600.-- mit Frist bis zum

3. August 2015 (nicht erstreckbar) zu bezahlen, andernfalls die Beschwerdeinstanz in Anwendung von Art. 383 Abs. 2 StPO auf die Beschwerde nicht eintritt;

 die Beschwerdeführer innerhalb der nicht erstreckbaren Frist bis zum 3. August 2015 die Sicherheitsleistung nicht erbracht haben;

 demzufolge androhungsgemäss auf die Beschwerde vom 2. Juli 2015 nicht einzutreten ist;

Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht  bei diesem Verfahrensausgang gemäss Art. 428 Abs. 1 StPO die Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens in der Höhe von Fr. 550.--, beinhaltend eine Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- sowie Auslagen von Fr. 50.--, den Beschwerdeführern aufzuerlegen sind;

 im Übrigen keine Parteikosten auszurichten sind;

wird erkannt:

://: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- sowie Auslagen von Fr. 50.--, somit total Fr. 550.--, gehen in solidarischer Verbindlichkeit zu Lasten der Beschwerdeführer.

3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht