Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
BGE 93 I 570 KI-generiert

Swiss Federal Supreme Court Upholds Refusal of "TRAFALGAR" Trademark for Tobacco as Deceptive Regarding Origin

Geschäftsnummer BGE 93 I 570
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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Swiss Federal Supreme Court Upholds Refusal of "TRAFALGAR" Trademark for Tobacco as Deceptive Regarding Origin The Swiss Federal Supreme Court upheld the refusal to register the word mark "TRAFALGAR" for tobacco products, including cigarettes, sought by a New York-based company, because the mark was deemed deceptive regarding the goods' origin. The court found that "TRAFALGAR" strongly suggests a connection to Trafalgar Square in London, which, coupled with the long-standing legal principle that geographic designations on goods suggest origin, would lead the average Swiss consumer—aware of the landmark through media or travel—to assume the cigarettes originated from England, despite the applicant being American. Given that the deception concerns the products' geographical origin, the brand was considered contrary to public morality (bonnes mœurs) under Article 14(1) Ziff. 2 of the Swiss Trademark Protection Law, and the appeal against the refusal by the Federal Intellectual Property Office was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Regeste Sittenwidrigkeit einer Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Unzulässigkeit der Marke TRAFALGAR für Zigaretten, die aus den USA stammen. Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1; MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2.

Schlagwörter

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Markenschutz Warenursprung Erfasste Erzeugnisse geistiges Eigentum Beschwerdelegitimation Wortmarke

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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BGE 91 I 52
Anders verhält es sich nur, wenn die geographische Angabe offensichtlich blossen Phantasiecharakter hat und nicht als Herkunftsbezeichnung aufgefasst werden kann (BGE 91 I 52 Erw.
BGE 89 I 51
BGE 89 I 290
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG

The only substantive legal provision mentioned in the reasoning that permits refusal of trademark registration due to being contrary to good morals (used to confirm the rejection by the Office) is cited here, although the dispositive does not explicitly repeat the underlying ruling based on this article, as the rejection was upheld.

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Spätere Entscheide, die dieses Urteil zitieren (26)

BGE 112 II 263
Trademark renewal of geographic designation "Alpina" for watches refused as deceptive under Art. 14(1)(2) Trademark Act because it evokes Swiss origin in consumers.
«…clut que l'on puisse considérer ce terme, dans ce cas, comme une désignation de fantaisie (cf. les cas publiés aux [ATF 93 I 570](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_dat…»
B-1658/2018 (2020-06-03)
Pain de Sucre trademark protection upheld in Switzerland
«…d’une provenance spécifique, notamment du fait qu’il est habituellement utilisé pour désigner cette provenance (cf. ATF 93 I 570 consid. 4 "TRAFALGAR", ATF 91 I 50 consid. 3a "Monte Bianco", ATF 76 I 168 consid. 2-3 "Big Ben", ATF 68 I 203 consid.…»
B-3234/2017 (2019-09-02)
Weissenstein Trademark Registration Upheld Despite Geographical Name Concerns
«…e Hyde Park stehe für die Stadt London und sei daher eine indirekte Herkunftsan- gabe (BGE 76 I 168 E. 3 "Big Ben", BGE 93 I 570 E. 4 "Trafalgar"; Urteil des BVGer B-1785/2014 E. 6.3.3 "Hyde Park"), kann damit nur gemeint sein, dass mit der engen I…»
B-5228/2014 (2016-12-15)
Reno Trademark Registration Allowed
«…gen verstanden wird (BGE 135 III 419 E. 2.2 "Calvi [fig.]"; 132 III 770 E. 2.1 "Colorado [fig.]"; 97 I 79 E. 1 "Cusco"; 93 I 570 E. 3 "Trafalgar"; Urteile des BGer 4A.508/2008 vom 10. März 2009 E. 4.2 "Afri-Cola"; 4A_324/2009 vom 8. Oktober 2009 E.…»
B-2217/2014 (2016-11-03)
BOND ST. 22 LONDON Trademark Registration Refused for Lack of Distinctiveness and Misleading Nature
«…gen verstanden wird (BGE 135 III 419 E. 2.2 "Calvi [fig.]"; 132 III 770 E. 2.1 "Colorado [fig.]"; 97 I 79 E. 1 "Cusco"; 93 I 570 E. 3 "Trafal- gar"; Urteile des BGer 4A.508/2008 vom 10. März 2009 E. 4.2 "Afri-Cola"; 4A_324/2009 vom 8. Oktober 2009…»
B-2781/2014 (2016-10-27)
CONCEPT + Trademark Application Refused for Likelihood of Confusion and Deceptive Indication
«…gen verstanden wird (BGE 135 III 419 E. 2.2 "Calvi [fig.]"; 132 III 770 E. 2.1 "Colorado [fig.]"; 97 I 79 E. 1 "Cusco"; 93 I 570 E. 3 "Trafal- gar"; Urteile des BGer 4A.508/2008 vom 10. März 2009 E. 4.2 "Afri-Cola"; 4A_324/2009 vom 8. Oktober 2009…»
B-6363/2014 (2016-07-08)
Meissen Trademark Protection Partially Granted in Switzerland for Porcelain and Related Goods
«…für die Herkunft der damit bezeichneten Waren auffassen (BGE 135 III 416 E. 2.2 "Calvi"; BGE 97 I 79 E. 1 "Cusco"; BGE 93 I 570 E. 3 "Trafalgar", Urteile des BGer 4A_357/2015 vom 4. Dezember 2015 E. 4.4 "Indian Mo- torcycle"; 4A_324/2009 vom 8. Ok…»
B-1785/2014 (2015-12-15)
HYDE PARK trademark denied for cars in Switzerland due to geographical indication concerns
«…allgemein übliche Bezeichnung für diesen Turm selber ist, als indirekte Herkunftsangaben für England gelten (siehe BGE 93 I 570 E. 4 Trafalgar und BGE 76 I 168 E. 2 Big Ben), dann trifft dies auf jeden Fall auch auf den Londoner «Hyde Park» zu. 6…»
4A_357/2015 (2015-12-04)
«…re 2009 consid. 3.1 publié in sic! 2010 p. 162; sous l'ancien droit (soit avant 1993) : ATF 97 I 79 consid. 1 p. 80; 93 I 570 consid. 3 p. 571; 89 I 298 consid. 3 p. 301). La mention d'un nom géographique est donc habituellement comprise comm…»
B-2925/2014 (2015-11-10)
Cortina Word-Image Mark Registration Upheld
«…s Angabe für die Herkunft der damit bezeichneten Waren auffassen (BGE 135 III 416 E. 2.2 "Calvi"; 97 I 79 E. 1 "Cusco"; 93 I 570 E. 3 "Trafalgar", Urteil des BGer Seite 7…»
B-3117/2014 (2015-08-21)
TEUTONIA Trademark Application Denied for Geographic Deception
«…B-3117/2014 135 III 416 E. 2.2 "Calvi"; 97 I 79 E. 1 "Cusco"; 93 I 570 E. 3 "Trafalgar", Urteil des BGer 4A.324/2009 vom 8. Oktober 2009 E. 3 "Gotthard"; BVGer B-5024/2013 vom 18. Februar 20…»
B-6503/2014 (2015-07-03)
Luxor Trademark Application Denied Due to Geographical Misleadingness
«…Seite 18 B-6503/2014 das Bundesgericht seit BGE 93 I 570 Trafalgar nie näher mit dem Erfah- rungssatz befasst habe. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, hat das Bundesgerich…»
BVGE-2015-49 (2015-07-03)
Luxor: Geographical Indication Refusal Upheld for Surgical Instruments
«…e Ort für die Ware einen besonderen Ruf geniesse. Insbesondere trifft es nicht zu, dass sich das Bundesgericht seit BGE 93 I 570 – TRAFALGAR nie näher mit dem Erfahrungssatz befasst habe. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, hat das Bundesgerich…»
B-5451/2013 (2014-06-04)
FIRENZA trademark refusal upheld due to likelihood of consumer confusion with "Firenze"
«…Angabe für die Herkunft der damit bezeichneten Waren auffas- sen (BGE 135 III 416 E. 2.2 "Calvi"; 97 I 79 E. 1 "Cusco"; 93 I 570 E. 3 "Trafalgar", Urteil des BGer 4A.324/2009 vom 8. Oktober 2009 E. 3 "Gotthard"; SIMON HOLZER, in: Noth/Bühler/Thouve…»
4A_6/2013 (2013-04-16)
«…etreffende Erzeugnis stamme aus dem Ort, auf den die Angabe hinweist ( BGE 135 III 416 E. 2.2 und 2.6.1; so schon BGE 93 I 570 E. 3; ferner etwa Urteile 4A_434/2009 vom 30. November 2009 E. 3.1, in: sic! 3/2010 S. 162; 4A_324/2009 vom 8. Oktober…»

Volltext

Urteilskopf

93 I 570

71. Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. November 1967 i.S. The American Tobacco Company gegen Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Regeste

Sittenwidrigkeit einer Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware.

Unzulässigkeit der Marke TRAFALGAR für Zigaretten, die aus den USA stammen.

Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1; MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2.

Sachverhalt ab Seite 570

BGE 93 I 570 S. 570

A.- Die in New York ansässige Firma "The American Tobacco Company" stellte am 22. Dezember 1966 beim Eidg. Amt für geistiges Eigentum das Begehren um Eintragung der Wortmarke "TRAFALGAR" für Tabake und Tabakfabrikate, einschliesslich Zigaretten und Zigarren.

Das Amt verweigerte mit Verfügung vom 25. Juli 1967 die Eintragung, weil die Marke auf den Trafalgar Square in London hinweise und daher als geographische Angabe im Gemeingut stehe; zudem sei sie für nichtenglische Tabakwaren irreführend.

B.- Die American Tobacco Company führt gegen die Zurückweisung ihrer Marke verwaltungsgerichtliche Beschwerde. Sie beantragt, die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Marke "TRAFALGAR" in der Schweiz zur Eintragung zuzulassen.

Das Amt beantragt, die Beschwerde abzuweisen.

Erwägungen

Das Bundesgericht zieht in Erwägung:

1. Da die Beschwerdeführerin ihren Sitz in New York hat, ist bei der Beurteilung der vorliegenden Beschwerde von der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen

BGE 93 I 570 S. 571

Eigentums (PVU) auszugehen, der sowohl die Schweiz als die Vereinigten Staaten als Verbandsländer angehören, und zwar ist die von den beiden genannten Staaten ratifizierte Fassung von Lissabon von 1958 massgebend.

Nach Art. 6 Abs. 1 PVU werden die Bedingungen für die Hinterlegung und Eintragung von Fabrik- oder Handelsmarken in jedem Verbandsland durch die Landesgesetzgebung bestimmt. Der von der Beschwerdeführerin ebenfalls angerufene Art. 6 quinquies PVU dagegen ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Diese Bestimmung setzt voraus, dass die streitige Marke bereits im Ursprungsland eingetragen worden ist. Die Beschwerdeführerin macht jedoch nicht geltend, sie habe die Marke "TRAFALGAR" in den USA hinterlegt.

2. Kraft des Vorbehaltes von Art. 6 Abs. 1 PVU zugunsten des Landesrechts ist das Amt befugt, die Eintragung einer Marke zu verweigern, wenn sie als wesentlichen Bestandteil ein als Gemeingut anzusehendes Zeichen enthält, sowie, wenn sie gegen bundesgesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstösst (Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG).

Den Einwand, die Marke "TRAFALGAR" gehöre als geographische Bezeichnung dem Gemeingut an, hat das Amt in der Vernehmlassung fallen gelassen. Es bleibt daher nur zu prüfen, ob die Marke wegen Verstosses gegen die guten Sitten unzulässig sei.

3. Sittenwidrig ist gemäss ständiger Rechtsprechung eine Marke, die geeignet ist, den schweizerischen Durchschnittskäufer in irgendeiner Hinsicht irrezuführen. Daher ist eine Marke unzulässig, wenn sie geographische Angaben enthält, die zu Täuschungen über die Herkunft der Ware Anlass geben können; denn eine geographische Angabe weckt nach der Lebenserfahrung beim Käufer der damit bezeichneten Ware im allgemeinen die Vorstellung, das betreffende Erzeugnis stamme aus dem Lande, auf das die Angabe hinweist; ist dies in Wirklichkeit nicht der Fall, so kann die Marke daher irreführend wirken. Anders verhält es sich nur, wenn die geographische Angabe offensichtlich blossen Phantasiecharakter hat und nicht als Herkunftsbezeichnung aufgefasst werden kann (BGE 91 I 52 Erw. 2, BGE 89 I 51 Erw. 4, 293 Erw. 2, 301 Erw. 3).

4. Das Amt erachtet die Marke "TRAFALGAR" als irreführend, weil sie vom Publikum als Hinweis auf den Trafalgar Square in London und damit auf England aufgefasst

BGE 93 I 570 S. 572

werden könne, während die damit bezeichneten Waren aus den USA stammten.

Dieser Auffassung ist beizupflichten. Der Trafalgar Square ist ein bedeutender Platz in London. Auf ihm erhebt sich die Nelson-Säule, die zur Erinnerung an den britischen Admiral Lord Nelson und an den Sieg errichtet wurde, den er im Jahre 1805 in der Seeschlacht vor dem Kap Trafalgar an der spanischen Atlantikküste über die französische und die spanische Flotte errang. Der Platz ist von wichtigen öffentlichen Gebäuden umrahmt, so von der "National Gallery", der Kirche "St. Martin-in-the-Fields" und der "National Portrait Gallery". Eine dort gelegene Station der Untergrundbahn trägt den Namen "Trafalgar". In den Reiseprospekten über London wird der Trafalgar Square als Sehenswürdigkeit angeführt, die ein Wahrzeichen Londons darstelle. Angesichts der Bedeutung, die dem Trafalgar Square zukommt, darf angenommen werden, dass der Grossteil der Schweizer, die sich als Feriengäste oder zu Ausbildungszwecken in London aufgehalten haben, diesen Platz kennen. Weiteren Kreisen des schweizerischen Raucherpublikums ist er aus Fernsehen, Radio und Presse bekannt, da auf ihm öfters Massenkundgebungen stattfinden.

Die Zahl der schweizerischen Käufer von Rauchwaren, die um das Vorhandensein dieses Platzes wissen, kann naturgemäss nicht genau beziffert, sondern nur an Hand der Lebenserfahrung geschätzt werden. Diese Bevölkerungsschicht ist aber zweifellos beträchtlich, vor allem in den Kreisen der jüngeren Generation. Sie wird künftig noch zunehmen angesichts der ständig steigenden Bedeutung, welche die schweizerischen Lehranstalten und Geschäftskreise der englischen Sprache beimessen. Bei dieser Bevölkerungsschicht wird die Marke "TRAFALGAR" zwangsläufig zu einer Gedankenverbindung mit dem Trafalgar Square und mit England führen, womit die Gefahr der vom Amt befürchteten Täuschung gegeben ist; denn wie im Urteil des Bundesgerichtes vom 6. September 1966 in einer andern Markensache der heutigen Beschwerdeführerin dargelegt wurde, ist auch bei Tabakwaren in der Regel damit zu rechnen, dass geographische Bezeichnungen von einem nicht unerheblichen Teil der Käuferschaft als Herkunftsangabe verstanden werden.

5. Die Beschwerdeführerin wendet ein, da das Wort Trafalgar einerseits auf einen Platz in London, anderseits auf die Seeschlacht an der spanischen Atlantikküste hinweise,

BGE 93 I 570 S. 573

ermangle es der geographischen Bestimmtheit; die streitige Marke sei daher nicht eine geographische Angabe, die zu Täuschungen Anlass geben könne, sondern eine zulässige Phantasiebezeichnung.

Dieser Einwand geht fehl. Die schweizerischen Bevölkerungskreise, die den Trafalgar Square kennen, werden durch die mehrfache Bedeutung des Wortes Trafalgar und das Fehlen des Wortes Square in der streitigen Marke nicht davon abgehalten, an den fraglichen Platz in London zu denken. Käufer von Rauchwaren, die London nicht kennen, sich aber vom Geschichtsunterricht her an die Seeschlacht von Trafalgar und den dort vom englischen Admiral Nelson errungenen Sieg erinnern, werden die Marke ebenfalls weit eher als Hinweis auf England denn als solchen auf Spanien auffassen. Für die zu diesen beiden Gruppen gehörenden Kaufsinteressenten trifft daher auch der Einwand nicht zu, "TRAFALGAR" sei eine blosse Phantasiebezeichnung.

6. Unbehelflich ist schliesslich auch der Einwand, eine Täuschungsgefahr entfalle, weil in England kein Tabak wachse. Denn auch wenn als allgemein bekannt vorausgesetzt werden dürfte, dass die Tabakpflanze in England nicht gedeiht, könnte die streitige Marke den Käufer, gleich wie in dem in BGE 89 I 290 beurteilten Falle, doch zu der Auffassung verleiten, die so bezeichneten Zigaretten würden in England aus eingeführten Tabaken hergestellt.

Dispositiv

Demnach erkennt das Bundesgericht:

Die Beschwerde wird abgewiesen.