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BGE 87 I 374 KI-generiert

Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Inhalt der Beschwerdeschrift. Beruht der angefochtene Entscheid auf mehreren von einander unabhängigen Begründungen, so muss sich die Beschwerdeschrift mit jeder von ihnen auseinandersetzen und dartun, dass der Entscheid unter Zugrundelegung einer jeden verfassungswidrig ist.

Geschäftsnummer BGE 87 I 374
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)

Legislator-Zusammenfassung

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Inadmissibility of Appeal Due to Failure to Challenge Independent Ground for Decision The situation concerns an appeal against a tax decision where the cantonal tax appeals commission based its verdict on two independent grounds. The appellant's submission challenged only one of these, failing to address the second ground provided by the commission. The court reasoned that under Article 90(1)(b) of the Federal Judiciary Act, an appellant must demonstrate how and why the challenged decision is unconstitutional; therefore, if a judgment rests on multiple independent rationales, the appeal brief must challenge and establish the unconstitutionality of *each* rationale individually. Since the appellant failed to challenge the second, independent ground, the court found the appeal submission did not satisfy the requirements of Article 90(1)(b) and held the appeal inadmissible.

Legislator-Regeste

Amtlich

Regeste Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Inhalt der Beschwerdeschrift. Beruht der angefochtene Entscheid auf mehreren von einander unabhängigen Begründungen, so muss sich die Beschwerdeschrift mit jeder von ihnen auseinandersetzen und dartun, dass der Entscheid unter Zugrundelegung einer jeden verfassungswidrig ist.

Schlagwörter

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Zulässige Gründe Beschwerdelegitimation Einrede der Verfassungswidrigkeit gesetzlicher Ausschlussgrund richterliche Unabhängigkeit Steuerjustizbehörde

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Spätere Entscheide, die dieses Urteil zitieren (13)

5P.333/2006 (2006-11-10)
«…lte sich auch nur eine der beiden Begründungen als verfassungskonform erweisen, wäre es der Entscheid als solcher ( BGE 87 I 374 Nr. 62 ; 132 I 13 E. 3 S. 16 und E. 6 S. 20). Aus Zweckmässigkeitsgründen ist vorweg auf die Rügen gegen die Abweisu…»
5P.1/2006 (2006-05-18)
«…sollte sich die eine Begründung als frei von Willkür erweisen, so wäre es der angefochtene Entscheid als solcher ( BGE 87 I 374 Nr. 62 ; 132 I 13 E. 3 S. 17 und E. 6 S. 20). Der Beschwerdeführer richtet seine Willkürrügen ausschliesslich gegen…»
5P.165/2004 (2004-07-20)
«…selbst; auf die Rügen gegen die vorweggenommene Beweiswürdigung des Obergerichts einzugehen, erübrigt sich damit ( BGE 87 I 374 Nr. 62; 121 IV 94 Nr. 18). 5. Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haft…»
1P.299/2003 (2003-06-11)
«…eine der Begründungen als verfassungskonform, so ist es auch der Entscheid als solcher ( BGE 121 IV 94 E. 1b S. 95 ; 87 I 374 f.). In der staatsrechtlichen Beschwerde werden beide Begründungen als verfassungswidrig bezeichnet. 3.2 Es ist zu prü…»
5P.30/2003 (2003-05-16)
«…e Ablehnung der Zeugeneinvernahme selbst; auf die Rügen gegen die Hauptbegründung einzugehen, erübrigt sich damit ( BGE 87 I 374 Nr. 62; 121 IV 94 Nr. 18). 3. Bei diesem Verfahrensausgang wird die Beschwerdeführerin kostenpflichtig ( Art. 156 Ab…»
1P.340/2002 (2002-10-28)
«…ngegen eine der Begründungen als verfassungskonform, so ist es auch der Entscheid als solcher ( BGE 121 IV 94 E. 1b ; 87 I 374 f.). 2.4 Hinsichtlich der Hauptbegründung wird in der staatsrechtlichen Beschwerde vorgebracht, die Beschwerdeführerin…»
5P.282/2001 (2002-02-12)
«…ründungen müsste aber dargetan werden, dass der angefochtene Entscheid nach jeder von ihnen verfassungswidrig ist ( BGE 87 I 374 ; 119 II 314 E. 4b/aa S. 18; 107 Ib 264 E. 3b S. 268; 105 Ib 221 E. 2c), woran es nach dem Gesagten fehlt. 3.- Sc…»
5P.308/2001 (2001-10-19)
«…en in der Sache selbst kann unter diesen Umständen insgesamt nicht eingetreten werden ( Art. 90 Abs. 1 lit. b OG ; BGE 87 I 374 Nr. 62; 119 Ia 13 E. 2 S. 16). 4.- Mit dem Sachentscheid wird das Gesuch der Beschwerdeführerin um aufschiebende Wir…»
5P.37/2001 (2001-05-23)
«…hat. Auf seine weiteren Begründungen dafür (E. 3a soeben) braucht bei diesem Ergebnis nicht eingegangen zu werden ( BGE 87 I 374 S. 375). 4.- Die Beschwerdeführer rügen eine willkürliche Anwendung von § 121 aZPO bzw. § 97 ZPO . Nach dem "Disposit…»
1P.737/2000 (2001-03-02)
«…ngegen eine der Begründungen als verfassungskonform, so ist es auch der Entscheid als solcher ( BGE 121 IV 94 E. 1b ; 87 I 374 f.). In der staatsrechtlichen Beschwerde werden beide Begründungen des angefochtenen Entscheids als verfassungswidrig…»
5P.471/2000 (2001-02-19)
«…die materielle Beurteilung der Eigentumsansprache insgesamt nicht eingetreten werden ( Art. 90 Abs. 1 lit. b OG ; BGE 87 I 374 Nr. 62; 119 Ia 13 E. 2 S. 16). 7.- Die Beschwerdeführerin wird bei diesem Verfahrensausgang kosten-, aber nicht ents…»
5P.434/2000 (2000-12-11)
«…ssungswidrig. Damit kann offen bleiben, ob die zweite Begründung des Vizepräsidenten vor der Verfassung standhält ( BGE 87 I 374 Nr. 62 S. 375). Die staatsrechtliche Beschwerde ist folglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 4.-Bei…»
5P.264/2000 (2000-08-14)
«…ist sich hingegen auch nur eine der Begründungen als verfassungskonform, so ist es auch der Entscheid als solcher ( BGE 87 I 374 Nr. 62; zuletzt: BGE 122 III 488 E. 2 S. 489; 119 Ia 13 E. 2 S. 16; 113 Ia 94 E. 1a/bb S. 95). b) Der Beschwerde…»

Volltext

Urteilskopf

87 I 374

62. Auszug aus dem Urteil vom 22. November 1961 i.S. G. gegen Einwohnergemeinde Sachseln, Kanton Obwalden und Steuerrekurskommission des Kantons Obwalden.

Regeste

Art. 90 Abs. 1 lit. b OG.

Inhalt der Beschwerdeschrift.

Beruht der angefochtene Entscheid auf mehreren von einander unabhängigen Begründungen, so muss sich die Beschwerdeschrift mit jeder von ihnen auseinandersetzen und dartun, dass der Entscheid unter Zugrundelegung einer jeden verfassungswidrig ist.

Erwägungen ab Seite 375

BGE 87 I 374 S. 375

Aus den Erwägungen:

Nach Art. 90 Abs. 1 lit. b OG ist in der Beschwerdeschrift auszuführen, dass und inwiefern der angefochtene Entscheid verfassungswidrig sei. Beruht ein Urteil, wie dasjenige der Steuerrekurskommission, auf zwei selbständigen Begründungen, so verstösst es nur dann gegen Art. 4 BV, wenn beide Begründungen willkürlich sind; erweist sich hingegen selbst nur eine der Begründungen als frei von Willkür, so ist es auch der Entscheid als solcher. Um im Sinne des Art. 90 Abs. 1 lit. b OG die Verfassungswidrigkeit des Entscheids aufzuzeigen, muss die Beschwerdeschrift demzufolge die Willkürlichkeit beider Begründungen dartun (ASA 28 S. 175 mit Verweisungen; nicht veröffentlichtes Urteil vom 5. Oktober 1960 i.S. Imboden, Erw. 2 c; BIRCHMEIER, Handbuch, S. 391 oben).

Die vorliegende Beschwerdeschrift wird diesem Erfordernis nicht gerecht. Der Beschwerdeführer setzt sich wohl mit der ersten, nicht jedoch mit der zweiten von der Steuerrekurskommission gegebenen Begründung auseinander. Mangels einer den Anforderungen des Art. 90 Abs. 1 lit. b OG genügenden Begründung ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.