Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
BGE 83 IV 152 KI-generiert

Child Enticement Case

Geschäftsnummer BGE 83 IV 152
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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Child Enticement Case A man persuaded an eight-year-old girl, after an older child refused, to accompany

Legislator-Regeste

Amtlich

Regeste Art. 185 StGB. Wann ist ein Kind "entführt"?

Schlagwörter

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sexuelle Handlung mit einem Kind Kindesentführung versuchte Erpressung Entziehung der elterlichen Gewalt Kindeswohl Zwangsheirat

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 185 StGB

The Federal Tribunal explicitly rules on the application of this article regarding child abduction, eventually leading to the reversal of the conviction under this provision.

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Spätere Entscheide, die dieses Urteil zitieren (14)

6B_982/2024 (2025-10-29)
Dismissal of appeal challenging kidnapping conviction and mandatory expulsion under Articles 183 and 66a StGB
«…aza=all&query_words=&rank=0&azaclir=aza&highlight_docid=atf%3A%2F%2F141-IV-10%3Ade&number_of_ranks=0#page10) E. 4.5.2; [83 IV 152](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_d…»
6B_115/2025 (2025-10-07)
Abduction for drug-related debt collection and violation of the Narcotics Act
«…on_aza=all&query_words=&rank=0&azaclir=aza&highlight_docid=atf%3A%2F%2F118-IV-61%3Ade&number_of_ranks=0#page61) E. 2b; [83 IV 152](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_d…»
6B_421/2022 (2023-02-13)
«…position de pouvoir de l'auteur sur la victime ( ATF 141 IV 10 consid. 4.5.2 p. 15 s.; 118 IV 61 consid. 3a p. 64; 83 IV 152 p. 153; TRECHSEL/MONA, in Praxiskommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4 e éd. 2021, n° 14 ad art. 183 CP ). Il…»
P/23578/2019 (2022-02-11) · ge
Mother Convicted of Kidnapping Minor Children After Abduction Appeal
«…ée insignifiante (par exemple une courte promenade) ne permet pas de limiter suffisamment la liberté de quelqu'un (ATF [83 IV 152](https://justice.ge.ch/apps/decis/fr/decis/search?query=83%20IV%20152) ; HURTADO POZO, *Droit pénal : Partie spéciale*,…»
CA.2021.7 (2021-09-07)
Appellate Court Upholds Preparatory Acts and Weapons Convictions, Acquits on Explosives and Disobedience, Orders Treatment Over Prison
«…efindet und unabhängig von dessen Willen nicht an seinen früheren Aufenthaltsort zurückkehren kann (BGE 83 IV 152, 154; 118 IV 61, 63 f.; DELNON / RÜDY, a.a.O., Art. 183 StGB N. 46). Das Entführen einer urteils- und widerstan…»
SK1 2019 35 (2021-08-16) · gr
Qualified Deprivation of Liberty and Child Abduction Following Custody Dispute
«…unab- hängig davon, ob es Widerstand leistet oder ob es in die Entführung einwilligt (BGE 141 IV 10 E. 4.5.4 m.H.a. BGE 83 IV 152 S. 153; act. E.1, E. 2.3; vgl. StA act. 6.5, I.3). Art. 183 StGB schützt damit insgesamt die Fortbewegungsfreiheit, d.h…»
SK.2020.56 (2021-05-04)
Defendant Acquitted of Explosives, Convicted of Preparatory Acts for Abduction
«…efindet und unabhängig von dessen Willen nicht an seinen früheren Aufenthaltsort zurückkehren kann (BGE 83 IV 152, 154; 118 IV 61, 63 f.; DELNON/RÜDY, a.a.O., Art. 183 StGB N. 46). Das Entführen einer urteils- und widerstands…»
50/2016/13/und/50/20 (2021-02-17) · sh
Appeal Regarding Kidnapping, Taking a Minor, and Coercion in Child Custody Disputes
«…cht entschieden, dass das Wegführen eines Mädchens zu einem kurzen Spaziergang in unzüchtiger Absicht nicht genüge (BGE 83 IV 152 S. 154). Im Unterschied zu BGE 83 IV 152 S. 154 ist vorliegend aber zu berück- sichtigen, dass es sich um einen Säuglin…»
SB160062 (2016-12-15) · zh
State v. Kidnapper of Minor Children
«…ines Dritten be- findet und unabhängig von dessen Willen nicht an seinen früheren Aufenthaltsort zurückkehren kann (BGE 83 IV 152, 118 IV 61; BSK StGB II-Delnon/Rüdy, N 46 zu Art. 183). Dementsprechend umfasst der Tatbestand der Entführung nach Art.…»
BGE 141 IV 10
«…ere nicht die Möglichkeit hat, unabhängig vom Willen des Täters an seinen gewohnten Aufenthaltsort zurückzukehren ( BGE 83 IV 152 S. 154). Die Urteilsfähigkeit bzw. -unfähigkeit im Sinne von Art. 183 Ziff. 2 StGB muss sich auf das geschützte Rech…»
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«…ere nicht die Möglichkeit hat, unabhängig vom Willen des Täters an seinen gewohnten Aufenthaltsort zurückzukehren ( BGE 83 IV 152 S. 154). Die Urteilsfähigkeit bzw. -unfähigkeit im Sinne von Art. 183 Ziff. 2 StGB muss sich auf das geschützte Rech…»
6B_375/2013 (2014-01-13)
«…ere nicht die Möglichkeit hat, unabhängig vom Willen des Täters an seinen gewohnten Aufenthaltsort zurückzukehren ( BGE 83 IV 152 ). Die Urteilsfähigkeit bzw. -unfähigkeit im Sinne von Art. 183 Ziff. 2 StGB muss sich auf das geschützte Rechtsgut,…»
6B_685/2007 (2008-03-05)
«…rbringen des Opfers an einen anderen Ort und als Folge davon eine gewisse Machtposition des Täters über das Opfer ( BGE 83 IV 152 S. 154; 118 IV 61 E. 2b S. 63 f., mit Hinweisen). Gemäss Art. 183 Ziff. 2 StGB können auch Kinder und Jugendliche…»
SB160062 · zh
Kidnapping and Deprivation of Minors: Refusal to Return Children Following Extradition and Ongoing Retention Appeal
«…ines Dritten be- findet und unabhängig von dessen Willen nicht an seinen früheren Aufenthaltsort zurückkehren kann (BGE 83 IV 152, 118 IV 61; BSK StGB II-Delnon/Rüdy, N 46 zu Art. 183). Dementsprechend umfasst der Tatbestand der Entführung nach Art.…»

Volltext

Urteilskopf

83 IV 152

41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. September 1957 i.S. Vogel gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.

Regeste

Art. 185 StGB.

Wann ist ein Kind "entführt"?

Sachverhalt ab Seite 153

BGE 83 IV 152 S. 153

Vogel traf am 13. Januar 1957 zwischen 15 und 16 Uhr einige Kinder, die am Schmelzirain im nördlichen Aussenquartier von Grenchen schlittelten. Nachdem ein 13-jähriges Mädchen es abgelehnt hatte, ihn zum abgelegenen Restaurant Kappeli zu begleiten, erklärte sich die acht Jahre alte Elisabeth Emch dazu bereit. Vogel nahm das Mädchen bei der Hand und führte es in nördlicher Richtung in den verschneiten Bergwald. Er gab sich als Doktor aus, versprach dem Kind eine Tasse Tee und später, als er dessen Wünsche erfahren hatte, ein Pony. Nach ungefähr 700 m setzte sich Vogel an den Rand eines durch dichtes Unterholz führenden Seitenpfades, nahm das Mädchen auf seine Knie und gab ihm in geschlechtlicher Erregung einen Kuss. Kurz darauf erschien der Vater des Kindes, der vom Weggang seiner Tochter Kenntnis erhalten hatte.

Das Obergericht des Kantons Solothurn verurteilte Vogel unter anderem wegen Entführung eines Kindes gemäss Art. 185 Abs. 2 StGB. Der Kassationshof hebt das Urteil in diesem Punkt auf und weist die Sache zur Freisprechung zurück.

Erwägungen

Erwägungen:

Nach Art. 185 StGB macht sich strafbar, wer ein Kind unter 16 Jahren entführt, um aus dem Kind Gewinn zu ziehen oder um ein Lösegeld zu erlangen (Abs. 1) oder um es zur Unzucht zu missbrauchen oder missbrauchen zu lassen (Abs. 2).

Entgegen der Auffassung des Obergerichts setzt diese Bestimmung nicht wie Art. 183 StGB voraus, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, List oder Drohung wegführt. Auf den Willen des Kindes kommt nichts an; das Gesetz schützt es unabhängig davon, ob es Widerstand leistet oder ob es in die Entführung einwilligt. Schon blosse Überredung genügt.

BGE 83 IV 152 S. 154

Die Entführungshandlung besteht darin, dass das Kind an einen Ort geführt wird, wo es sich in der Gewalt des Täters befindet. Nicht notwendig ist, dass der neue Aufenthaltsort vom alten weit entfernt sei; sie können innerhalb der gleichen Ortschaft liegen. Dagegen erfordert der Begriff der Entführung, dass die Ortsveränderung für eine gewisse Dauer vorgesehen und dass das Kind in seiner persönlichen Freiheit tatsächlich beschränkt ist, es insbesondere nicht die Möglichkeit hat, unabhängig vom Willen des Täters an seinen gewohnten Aufenthaltsort zurückzukehren. Dass eine Entziehung von nur kurzer Dauer oder eine unbedeutende Freiheitsbeschränkung der Bestimmung des Art. 185 StGB nicht untersteht, ergibt sich auch aus deren Strafandrohung, die auf Gefängnis nicht unter sechs Monaten bzw. auf Zuchthaus nicht unter drei Jahren lautet.

Der Beschwerdeführer hat Elisabeth Emch bloss zu einem kurzen Spaziergang veranlasst, aber keine Anstalten getroffen, damit das Mädchen den bisherigen Aufenthaltsort bei ihren Eltern aufgebe und sich an einem andern Ort aufhalte. Dass der Wille des Beschwerdeführers auf dieses Ziel gerichtet gewesen sei, ist nicht nachgewiesen. Es ist nicht festgestellt und auch nicht aus den Umständen zu schliessen, dass der Beschwerdeführer, wenn er nicht gestört worden wäre, den Spaziergang über den Nachmittag hinaus fortgesetzt und das Mädchen festgehalten hätte, um es an der Rückkehr nach Hause zu hindern. Es liegt weder eine vollendete noch versuchte Entführungshandlung im Sinne des Art. 185 StGB vor.