Arbeitsvertrag; Entschädigung des Arbeitgebers bei ungerechtfertigtem Verlassen der Arbeitsstelle durch den Arbeitnehmer (Art
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertEmployer's Right to Judicial Damage Estimation for Unjustified Termination Without Notice The case concerns an employer's entitlement to compensation under Article 337d(1) of the Swiss Code of Obligations (CO) when an employee unjustifiably leaves their job without notice. The court established that Article 337d(1) CO, which grants the employer a fixed compensation equivalent to a quarter of one month's salary while expressly reserving the right to claim further damages, does not preclude a judicial estimation of damages that cannot be numerically proven, as provided for in Article 42(2) CO. The court reasoned that the fixed compensation provision was intended to protect the employer and simplify the proof of damages, especially since proving loss in such instances is often difficult, and therefore, it should not prevent the employer from relying on the general remedies of the law of damages, including judicial damage estimation, when claiming losses exceeding the statutory lump sum.
Legislator-Regeste
AmtlichRegeste Arbeitsvertrag; Entschädigung des Arbeitgebers bei ungerechtfertigtem Verlassen der Arbeitsstelle durch den Arbeitnehmer (Art. 337d Abs. 1 OR). Art. 337d Abs. 1 OR schliesst eine richterliche Schätzung des nicht ziffernmässig nachweisbaren Schadens nach Art. 42 Abs. 2 OR nicht aus (E. 2a).
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Volltext
Urteilskopf
118 II 312
61. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 25. Juni 1992 i.S. F. gegen H. (Berufung)
Regeste
Arbeitsvertrag; Entschädigung des Arbeitgebers bei ungerechtfertigtem Verlassen der Arbeitsstelle durch den Arbeitnehmer (Art. 337d Abs. 1 OR).
Art. 337d Abs. 1 OR schliesst eine richterliche Schätzung des nicht ziffernmässig nachweisbaren Schadens nach Art. 42 Abs. 2 OR nicht aus (E. 2a).
Erwägungen ab Seite 312
BGE 118 II 312 S. 312
Aus den Erwägungen:
2. a) Nicht einzusehen ist, weshalb Art. 337d OR eine richterliche Schätzung von nicht ziffernmässig nachweisbarem Schaden ausschliessen soll, der dem Arbeitgeber daraus entstanden ist, dass der Arbeitnehmer seine Stelle ohne wichtigen Grund fristlos verlassen
BGE 118 II 312 S. 313
hat. Art. 337d Abs. 1 OR verleiht dem Arbeitgeber in einem solchen Fall einen Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht, behält daneben aber den Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens ausdrücklich vor. Mit der Festsetzung einer Pauschalentschädigung hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass bei vertragswidrigem Verlassen der Arbeitsstelle der Schadensnachweis dem Arbeitgeber oft Schwierigkeiten bereitet (Botschaft betreffend Revision der Bestimmungen des OR über den Arbeitsvertrag vom 25. August 1967, BBl 1967 II, S. 390; STREIFF/VON KAENEL, Leitfaden zum Arbeitsvertragsrecht, 5. Aufl. 1992, N 4 zu Art. 337d OR; KUHN, Aktuelles Arbeitsrecht für die gewerbliche Praxis, 7/3.9.2\*, S. 1). Die Bestimmung will somit den Arbeitgeber schützen (STREIFF/VON KAENEL, a.a.O., N 10 zu Art. 337d OR), indem sie ihm die Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche erleichtert, soweit diese den Betrag des Viertels eines Monatslohnes nicht übersteigen. Dagegen kann es nicht Sinn und Zweck von Art. 337d Abs. 1 OR sein, dem Arbeitgeber die Möglichkeit abzuschneiden, sich bei der Geltendmachung weiteren Schadens auf die Behelfe des allgemeinen Schadenersatzrechts zu berufen (in diesem Sinne ebenfalls BRUNNER/BÜHLER/WAEBER, N 2 zu Art. 337d OR am Ende). Die Vorschrift steht daher insbesondere auch einer richterlichen Schätzung solchen Schadens gemäss Art. 42 Abs. 2 OR nicht entgegen.