Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Berechnung des Notbedarfs.
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertSwiss Federal Court Ruling on Minimum Living Expenses and Excessive Rent in Wage Garnishment The Swiss Federal Court considered the calculation of the absolute minimum living expenses (Notbedarf) in the context of debt enforcement, specifically addressing the cost of housing for a debtor facing wage garnishment. The court held that a debtor, whose income is being garnished, must keep their housing costs as low as possible; if the debtor is living in an above-average priced apartment, they must immediately look for a cheaper one and terminate the existing lease as soon as possible. Therefore, if a debtor enters into a new, excessively expensive lease during or immediately before an imminent wage garnishment, the new, higher rent amount may not be considered in the calculation of the absolute minimum living expenses, as this action contradicts the requirement to minimize housing costs.
Legislator-Regeste
AmtlichRegeste Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Berechnung des Notbedarfs.
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Volltext
Urteilskopf
109 III 52
14. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Oktober 1983 i.S. J. (Rekurs)
Regeste
Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Berechnung des Notbedarfs.
Erwägungen ab Seite 52
BGE 109 III 52 S. 52
Aus den Erwägungen:
b) Wie der Rekurrent selbst ausführt, hat ein Schuldner, dessen Gläubiger mangels anderer pfändbarer Vermögensstücke seine
BGE 109 III 52 S. 53
Einkünfte pfänden lassen müssen, seine Wohnkosten so tief wie möglich zu halten (BGE 104 III 41 mit Verweisen). Wohnt er zur Zeit der ersten Pfändung in einer überdurchschnittlich teuren Wohnung, so hat er sich demnach unverzüglich nach einer günstigeren umzusehen und den bestehenden Mietvertrag so bald als möglich zu kündigen. Dementsprechend darf er während der Pfändung oder vor einer unmittelbar bevorstehenden Lohnpfändung nicht eine zu teure Wohnung wählen und dort während der Kündigungsfrist bleiben, denn damit hält er seine Wohnkosten nicht so tief wie möglich. Handelt er trotzdem so, kann bei der Berechnung des Notbedarfs der neue, zu teure Mietvertrag nicht berücksichtigt werden.