Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
BGE 106 V 80 KI-generiert

Hip Endoprosthesis Implantation as Vocational Integration Measure

Geschäftsnummer BGE 106 V 80
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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Hip Endoprosthesis Implantation as Vocational Integration Measure The case concerns the classification of hip joint endoprosthesis implantation as a vocational integration measure under Article 12 of the invalidity insurance law (IVG). A working group report, commissioned by the Federal Department of the Interior in 1979, concluded that while the medical success of hip endoprosthesis implantation is notable, the occupational reintegration outcome is generally much worse than the medical results suggest, meaning the procedure is generally not an IV integration measure. The court confirmed its established and restrictive jurisprudence from BGE 101 V 43, holding that even with otherwise favorable conditions, the vocational success of total endoprosthesis operations relevant under Article 12 IVG can hardly be reliably predicted for a duration substantially exceeding five years.

Legislator-Regeste

Amtlich

Regeste Art. 12 Abs. 1 IVG. - Schlussbericht der Arbeitsgruppe für die Überprüfung des Nutzens von orthopädischen Operationen, insbesondere von Endoprothesen des Hüftgelenkes, für die berufliche Eingliederung. - Bestätigung der Rechtsprechung gemäss [BGE 101 V 43](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_date=&from_year=1954&to_year=2023&sort=relevance&insertion_date=&from_date_push=&top_subcollection_clir=bge&query_words=&part=all&de_fr=&de_it=&fr_de=&fr_it=&it_de=&it_fr=&orig=&translation=&rank=0&highlight_docid=atf%3A%2F%2F101-V-43%3Ade&number_of_ranks=0&azaclir=clir#page43).

Schlagwörter

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berufliche Massnahmen Integrationsmassnahme Invalidenversicherung Kollektivversicherung ärztlicher Bericht Medizinprodukte

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Spätere Entscheide, die dieses Urteil zitieren (7)

IV.2009.00879 (2011-03-31) · zh
Social Insurance Agency v. Insured Person Regarding Hip Replacement Coverage
«…auf 5-10 Jahre veranschlagten. Auf diesen Unterlagen basierten die Grundsatzurteile des Bundesgerichts BGE 101 V 43 und 106 V 80. Die Beschwerdegegnerin hatte anlässlich der Wiedererwägungsverfügung vom 9. Oktober 2008 zu Recht festgestellt, dass n…»
IV.2008.00742 (2009-04-29) · zh
Appeal Regarding Hip Replacement Costs Under Disability Insurance
«…ionen auf 5-10 Jahre veranschlagten. Auf diesen Unterlagen basierten die Grundsatzurteile des Gerichts BGE 101 V 43 und 106 V 80. Das Bundesgericht nahm an, dass es inzwischen verlässliche, auch statistisch hinreichend untermauerte Angaben zum Beha…»
IV.2008.00742 (2009-04-28) · zh
Insurer Appeal on Hip Replacement Coverage Essentiality and Durability
«…ionen auf 5-10 Jahre veranschlagten. Auf diesen Unterlagen basierten die Grundsatzurteile des Gerichts BGE 101 V 43 und 106 V 80. Das Bundesgericht nahm an, dass es inzwischen verlässliche, auch statistisch hinreichend untermauerte Angaben zum Beha…»
I 426/04 (2005-09-29)
«…anter Eingliederungserfolg kaum auf eine fünf Jahre wesentlich übersteigende Dauer prognostiziert werden dürfe. In BGE 106 V 80 wurde dieser Grundsatz ausdrücklich bestätigt unter Hinweis auf den Bericht einer vom Eidgenössischen Departement des…»
I 87/03 (2004-05-25)
«…anter Eingliederungserfolg kaum auf eine fünf Jahre wesentlich übersteigende Dauer prognostiziert werden dürfe. In BGE 106 V 80 wurde diese Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt unter Hinweis auf den Bericht einer vom Eidgenössischen Departement…»
32.2001.5 (2001-07-05) · ti
Insured Denied Hip Replacement Coverage Due to Limited Durability of Improvement on Earning Capacity
«…ater Kausalität der Invalidenversicherung zugerechnet werden." (la sottolineatura è del redattore). Inoltre, in DTF 106 V 80 e seg. il TFA ha nuovamente avuto modo di rilevare: " 4.- a) Am 16. Februar 1979 hat das Eidg. Departement des Inn…»
32.2001.5 · ti
Insured Hip Arthroplasty Denial Based on Durability of Medical Integration Measure
«…äquater Kausalität der Invalidenversicherung zugerechnet werden." (la sottolineatura è del redattore). Inoltre, in DTF 106 V 80 e seg. il TFA ha nuovamente avuto modo di rilevare: " 4.- a) Am 16. Februar 1979 hat das Eidg. Departement des Innern…»

Volltext

Urteilskopf

106 V 80

18. Auszug aus dem Urteil vom 6. August 1980 i.S. Schweizerische Krankenkasse Helvetia gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich betreffend Scheitlin

Regeste

Art. 12 Abs. 1 IVG.

- Schlussbericht der Arbeitsgruppe für die Überprüfung des Nutzens von orthopädischen Operationen, insbesondere von Endoprothesen des Hüftgelenkes, für die berufliche Eingliederung.

- Bestätigung der Rechtsprechung gemäss BGE 101 V 43.

Erwägungen ab Seite 80

BGE 106 V 80 S. 80

Aus den Erwägungen:

4. a) Am 16. Februar 1979 hat das Eidg. Departement des Innern auf Antrag der Fachkommission für Fragen der medizinischen Eingliederung in der Invalidenversicherung eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, den Nutzen der Implantation von Hüftgelenkendoprothesen für die Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Im Dezember 1979 legte die Arbeitsgruppe den Schlussbericht vor (vgl. ZAK 1980 S. 200), von dem die erwähnte Fachkommission am 4. März 1980 zustimmend Kenntnis genommen hat. Die Arbeitsgruppe gelangt zum Schluss, dass das Einsetzen von Endoprothesen des Hüftgelenks in der Regel keine medizinische Eingliederungsmassnahme der Invalidenversicherung ist. Die medizinischen Erfolge

BGE 106 V 80 S. 81

seien zwar an sich beachtlich, doch verlaufe die berufliche Eingliederung wesentlich schlechter, als es die medizinischen Ergebnisse erwarten liessen.

b) Das Eidg. Versicherungsgericht hat aufgrund der Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe keinen Anlass, die mit BGE 101 V 43 eingeleitete Praxis hinsichtlich der Beurteilung von Totalendoprothesenoperationen im Rahmen von Art. 12 IVG zu ändern. Namentlich ist daran festzuhalten, dass selbst bei sonst günstigen Voraussetzungen ein unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 IVG relevanter Eingliederungserfolg von Totalendoprothesenoperationen kaum auf eine 5 Jahre wesentlich übersteigende Dauer prognostiziert werden darf (vgl. BGE 101 V 51).