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7B_944/2024 KI-generiert

Appeal against Order for Security for Costs Denied Due to Failure to Meet Formal Requirements

Geschäftsnummer 7B_944/2024
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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Appeal against Order for Security for Costs Denied Due to Failure to Meet Formal Requirements The complainant appealed a cantonal court order requiring an advance payment of CHF 1,800 as security for costs after he had challenged an initial decision not to prosecute. The Federal Court denied the appeal, reasoning that the complainant failed to fulfill the rigorous formal requirements for a federal appeal, specifically by not demonstrating how the impugned order violated the law; instead, he merely stated his inability to pay the security due to personal difficulties, including losses from the war in Ukraine, which, while indicating a problematic personal situation, was insufficient to properly challenge the legality of the security requirement under Article 42 and 106 of the Federal Supreme Court Act.

Legislator-Regeste

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Art. 42 Abs. 1 BGG, Art. 42 Abs. 2 BGG, Art. 97 Abs. 1 BGG, Art. 106 Abs. 2 BGG, Art. 108 BGG, Art. 66 Abs. 1 BGG; Appeal against Order for Security for Costs Denied Due to Failure to Meet Formal Requirements: The Federal Court denied the appeal, reasoning that the complainant failed to fulfill the rigorous formal requirements for a federal appeal, specifically by not demonstrating how the impugned order violated the law; instead, he merely stated his inability to pay the security due to personal difficulties, including losses from the war in Ukraine, which, while indicating a problematic personal situation, was insufficient to properly challenge the legality of the security requirement under Article 42 and 106 of the Federal Supreme Court Act.

Schlagwörter

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Sicherheitsleistung Nichteintreten Zahlungsbefehl Kostenvorschuss Formerfordernisse Beschwerdelegitimation nachträglicher Rechtsvorschlag

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 BGG

The Federal Tribunal decided not to enter into the merits of the appeal based on this procedural provision.

Art. 65 Abs. 2 BGG

The court cited this provision when assessing the amount of court costs based on the appellant's financial situation.

Art. 66 Abs. 1 BGG

The court imposed court costs on the appellant as a consequence of the appeal being dismissed.

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Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

7B_944/2024

Urteil vom 1. Oktober 2024

II. strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Koch, als Einzelrichterin,

Gerichtsschreiberin Sauthier.

Verfahrensbeteiligte

A.A.________,

Beschwerdeführer,

*gegen*

Staatsanwaltschaft See/Oberland,

Postfach, 8610 Uster,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Sicherheitsleistung; Nichteintreten,

Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 2. August 2024 (UE240162-O/Z01).

Erwägungen:

1. A.A.________ erhob mit Eingabe vom 1. Mai 2024 Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 21. März 2024 in Sachen B.A.________. Mit Verfügung vom 2. August 2024 forderte das Obergericht des Kantons Zürich A.A.________ auf, eine Sicherheit von Fr. 1'800.-- zu leisten.

Mit Eingabe vom 5. September 2024 führt A.A.________ Beschwerde an das Bundesgericht gegen diese Verfügung und beantragt deren Aufhebung.

2. Gemäss

Art. 42 Abs. 1 BGG

hat die Beschwerde an das Bundesgericht ein Begehren und deren Begründung zu enthalten. In der Beschwerdebegründung ist nach

Art. 42 Abs. 2 BGG

in gedrängter Form unter Bezugnahme auf den angefochtenen Entscheid darzulegen, inwiefern dieser Recht verletzt. Um diesem Erfordernis zu genügen, muss die beschwerdeführende Partei mit ihrer Kritik bei den als rechtsfehlerhaft erachteten Erwägungen der Vorinstanz ansetzen (

BGE 146 IV 297

E. 1.2;

140 III 86

E. 2). Für die Rüge der Verletzung von Grundrechten, einschliesslich der Anfechtung des Sachverhalts wegen Willkür (vgl.

Art. 97 Abs. 1 BGG

), gelten qualifizierte Rügeanforderungen (

Art. 106 Abs. 2 BGG

). Auf ungenügend begründete Rügen tritt das Bundesgericht nicht ein (

BGE 147 IV 73

E. 4.1.2).

3. Der Beschwerdeführer beschränkt sich darauf, zu behaupten, dass es ihm nicht möglich sei, die Prozesskaution zu bezahlen. Er unternehme grösste Anstrengungen, um sich zu integrieren. Sein Haus und sein Geschäft seien in der Ukraine durch den Krieg zerstört wurden. Eine "Nichtberücksichtigung der Beschwerde" würde zu erheblichen Nachteilen für ihn führen. Damit vermag er indessen nicht rechtsgenüglich aufzuzeigen, inwiefern die angefochtene Verfügung rechtswidrig sein sollte, wenngleich er sich offenbar in einer schwierigen persönlichen Situation befindet. Die Beschwerde genügt den gesetzlichen Formerfordernissen offensichtlich nicht. Auf die Beschwerde ist daher im Verfahren nach

Art. 108 BGG

nicht einzutreten.

4. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (

Art. 66 Abs. 1 BGG

). Seiner finanziellen Lage ist bei der Bemessung der Gerichtskosten Rechnung zu tragen (

Art. 65 Abs. 2 BGG

).

Demnach erkennt die Einzelrichterin:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 1. Oktober 2024

Im Namen der II. strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Koch

Die Gerichtsschreiberin: Sauthier