Appeal Withdrawn During Supreme Court Proceedings on Deadline Restoration
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertGesuch um Wiederherstellung der Frist (unentschuldigtes Fernbleiben von der Hauptverhandlung [Nichtabgabe von Kontrollschildern]); Rückzug, Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, vom 5. August 2024 (BKBES.2024.109).
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 73 BGG; Appeal Withdrawn During Supreme Court Proceedings on Deadline Restoration: August 2024 (BKBES.2024.109).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe procedure is discontinued due to the withdrawal of the appeal.
Volltext
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_628/2024
Verfügung vom 24. Dezember 2024
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Frey Krieger.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
*gegen*
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28,
Postfach 157, 4502 Solothurn,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Gesuch um Wiederherstellung der Frist (unentschuldigtes Fernbleiben von der Hauptverhandlung [Nichtabgabe von Kontrollschildern]); Rückzug,
Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, vom 5. August 2024 (BKBES.2024.109).
Erwägungen:
1.
Die am 24. August 2024 (Poststempel) gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 5. August 2024 eingereichte Beschwerde wurde mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 (Poststempel) zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 24. Dezember 2024
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Frey Krieger