Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6B_327/2016 KI-generiert

Refusal to Review Procedural Fraud Case Due to Prior Ruling

Geschäftsnummer 6B_327/2016
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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In this case, the individual appealed against a decision made by the Bernese High Court regarding the non-initiation of proceedings linked to allegations of fraud and similar offenses. The Swiss Federal Tribunal reviewed the appeal and referenced a previous ruling, ultimately deciding not to consider the appeal due to its lack of merit. Additionally, the request for free legal assistance was denied because the legal claims appeared unwarranted, and the appellant was ordered to bear the court costs. The case proceeds in light of the appellant's history of unfruitful legal submissions.

Legislator-Regeste

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Art. 108 BGG, Art. 66 Abs. 1 BGG, Art. 64 BGG; Refusal to Review Procedural Fraud Case Due to Prior Ruling: The Swiss Federal Tribunal reviewed the appeal and referenced a previous ruling, ultimately deciding not to consider the appeal due to its lack of merit. Additionally, the request for free legal assistance was denied because the legal claims appeared unwarranted, and the appellant was ordered to bear the court costs. The case proceeds in light of the appellant's history of unfruitful legal submissions.

Schlagwörter

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Nichtanhandnahme (Prozessbetrug etc.) Verfahrensüberprüfung Vorleben Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege Eröffnung des Verfahrens Leistungsbetrug Betrug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 BGG

Used to declare that the appeal would not be entertained (non-admission/Nichtanhandnahme).

Art. 64 BGG

Used to dismiss the request for legal aid.

Art. 66 Abs. 1 BGG

Used to impose the court costs on the appellant.

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Spätere Entscheide, die dieses Urteil zitieren (13)

BK 2021 36 (2021-03-03) · be
Complainant Lacks Procedural Capacity Due to Querulant Behavior
«…schicken. Auf eine daraufhin erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht nicht ein (Urteil des Bundesgerichts 6B_327/2016 vom 22. April 2016). 5. Mit Beschluss BK 19 149 vom 19. April 2019 hielt die Beschwerdekammer Folgen- des fest:…»
BK 2019 148 (2019-04-10) · be
Complainant's Appeal Against Prosecutor's Decision to Dismiss Fraud/Defamation Charges Against Judge Dismissed Due to Querulous Behavior and Lack of Sound Judgment
«…ung und mit Verweis auf das in diesem Beschluss Gesagte zurückzuschicken (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_327/2016 vom 22. April 2016). Mit Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 118 vom 21. März 2017 legte die Verfahr…»
BK 2019 149 (2019-04-10) · be
Claimant's Pathological Querulousness Bars Criminal Complaints Against Judge
«…ung und mit Verweis auf das in diesem Beschluss Gesagte zurückzuschicken (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_327/2016 vom 22. April 2016). Mit Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 118 vom 21. März 2017 legte die Verfahr…»
BK 2019 150 (2019-04-10) · be
Filing of Criminal Complaints Against Judge Based on Pathological Querulousness
«…ung und mit Verweis auf das in diesem Beschluss Gesagte zurückzuschicken (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_327/2016 vom 22. April 2016). Mit Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 118 vom 21. März 2017 legte die Verfahr…»
6B_217/2017 (2017-07-11)
Appellant v. Cantonal High Court Regarding Dismissal of Criminal Complaints Against Public Officials
«…ng an ihn zurück. Auf eine gegen den Beschluss vom 21. März 2016 gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht im Urteil 6B_327/2016 vom 22. April 2016 nicht ein. Auch in den vorliegenden Verfahren geht es um Strafanzeigen des Beschwerdeführers gegen A…»
6B_60/2017 (2017-03-13)
Appeal Dismissed: Vexatious Litigation Against Police Officers for False Testimony
«…ng an ihn zurück. Auf eine gegen den Beschluss vom 21. März 2016 gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht im Urteil 6B_327/2016 vom 22. April 2016 nicht ein. Auch im vorliegenden Verfahren geht es um eine Strafanzeige gegen Amtspersonen bzw. konkr…»
6B_1083/2016 (2016-11-25)
Petitioner v. Cantonal High Court Procedural Decisions
«…ng an ihn zurück. Auf eine gegen den Beschluss vom 21. März 2016 gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht im Urteil 6B_327/2016 vom 22. April 2016 nicht ein. Auch in den vorliegenden Verfahren geht es um Strafanzeigen des Beschwerdeführers gegen A…»
6B_854/2016 (2016-09-23)
Appellant v. Cantonal High Court (Disciplinary Fine for Insulting Judge)
«…Beschluss Gesagte an den Beschwerdeführer zurückzuschicken. Der Entscheid ist rechtskräftig (Urteil des Bundesgerichts 6B_327/2016 vom 22. April 2016). Da der Beschwerdeführer den beanzeigten Verwaltungsrichter in seiner Anzeige vom 9. Februar 2016 a…»
6B_867/2016 (2016-09-16)
Abuse of Office Complaint Dismissed on Appeal Inadmissibility
«…ng an ihn zurück. Auf eine gegen den Beschluss vom 21. März 2016 gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht im Urteil 6B_327/2016 vom 22. April 2016 nicht ein. Auch im vorliegenden Verfahren geht es um eine Strafanzeige des Beschwerdeführers gegen e…»
6B_840/2016 (2016-07-27)
Appellant v. Cantonal Court (Criminal Complaints)
«…ng an ihn zurück. Auf eine gegen den Beschluss vom 21. März 2016 gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht im Urteil 6B_327/2016 vom 22. April 2016 nicht ein. Auch im vorliegenden Verfahren geht es um Strafanzeigen des Beschwerdeführers gegen eine…»
6B_805/2016 (2016-07-19)
Federal Supreme Court Refuses Appeal Regarding Dismissed Criminal Complaints Against Official
«…ng an ihn zurück. Auf eine gegen den Beschluss vom 21. März 2016 gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht im Urteil 6B_327/2016 vom 22. April 2016 nicht ein. Auch im vorliegenden Verfahren geht es um Strafanzeigen des Beschwerdeführers gegen eine…»
6B_752/2016 (2016-07-11)
Appellant's Appeal Against Rejection of Recurrent Criminal Complaints Dismissed.
«…Behandlung an ihn zurück. Auf eine gegen den erwähnten Beschluss gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht im Urteil 6B_327/2016 vom 22. April 2016 nicht ein. Auch im vorliegenden Verfahren geht es um Strafanzeigen des Beschwerdeführers gegen Amtsp…»
6B_597/2016 (2016-06-27)
Criminal Complaints Against Officials: Dismissal Upheld
«…Behandlung an ihn zurück. Auf eine gegen den erwähnten Beschluss gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht im Urteil 6B_327/2016 vom 22. April 2016 nicht ein. Auch im vorliegenden Verfahren geht es um Strafanzeigen des Beschwerdeführers gegen Amtsp…»

Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

6B_327/2016

Urteil vom 22. April 2016

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Denys, Präsident,

Gerichtsschreiber C. Monn.

Verfahrensbeteiligte

X.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, 3011 Bern,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Nichtanhandnahme (Prozessbetrug etc.),

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 21. März 2016.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1. Im vorliegenden Verfahren genügt es, auf das im Urteil 6B_1186/2015 vom 2. Dezember 2015 Gesagte zu verweisen, das vollumfänglich auch hier gilt. Auf die Beschwerde ist im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2. Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen ( Art. 66 Abs. 1 BGG ). Das nachträglich gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist in Anwendung von Art. 64 BGG abzuweisen, weil die Rechtsbegehren aussichtslos erschienen. Der Beschwerdeführer bezieht Ergänzungsleistungen (act. 8). Indessen kommt wegen der trölerischen Art seiner Prozessführung eine Herabsetzung der Gerichtskosten nicht in Betracht.

3. Wie dem Beschwerdeführer bereits in vielen Urteilen mitgeteilt wurde, behält sich das Bundesgericht vor, offensichtlich unzulässige Eingaben oder Revisionsgesuche in dieser Sache nach einer Prüfung ohne Antwort und ohne förmliche Behandlung abzulegen.

Demnach erkennt der Präsident:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3. Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

4. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. April 2016

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Der Gerichtsschreiber: C. Monn