Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6B_31/2017 KI-generiert

Federal Supreme Court Refuses Appeal on Fraud Non-Prosecution Finding

Geschäftsnummer 6B_31/2017
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The case involves a complaint filed by an individual against various doctors, alleging fraud and potentially false accusations. The regional prosecution service declined to take up the case, citing insufficient details regarding the accusations. The decision was upheld by the higher court, which found no evidence of criminal conduct. The individual subsequently appealed to the federal court, but the appeal was dismissed due to a lack of substantiated claims or legal grounds. The court ruled that the individual would bear the court costs and denied a request for legal aid, deeming the legal claims as lacking merit.

Legislator-Regeste

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Art. 428 Abs. 1 StPO, Art. 95 BGG, Art. 42 Abs. 2 BGG, Art. 108 BGG, Art. 66 Abs. 1 BGG, Art. 64 BGG; Federal Supreme Court Refuses Appeal on Fraud Non-Prosecution Finding: The regional prosecution service declined to take up the case, citing insufficient details regarding the accusations. The decision was upheld by the higher court, which found no evidence of criminal conduct. The individual subsequently appealed to the federal court, but the appeal was dismissed due to a lack of substantiated claims or legal grounds. The court ruled that the individual would bear the court costs and denied a request for legal aid, deeming the legal claims as lacking merit.

Schlagwörter

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Nichtanhandnahme (Betrug, evtl. falsche Anschuldigung), Nichteintreten Strafverfolgung wegen Betrugs Prozessvoraussetzung öffentliche Verhandlung Beweislosigkeit nicht-administrative Streitigkeit Einrede der Verfassungswidrigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 BGG

The appeal was not admitted based on this procedural provision.

Art. 64 BGG

The request for free legal aid was rejected based on this provision.

Art. 65 Abs. 2 BGG

The court took the appellant's financial situation into account when determining the court costs.

Art. 66 Abs. 1 BGG

The court imposed the court costs on the appellant.

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Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_31/2017

Urteil vom 8. Februar 2017

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Denys, Präsident,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

X.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, 3011 Bern,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Nichtanhandnahme (Betrug, evtl. falsche Anschuldigung), Nichteintreten,

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 30. November 2016.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland nahm das vom Beschwerdeführer eingeleitete Strafverfahren gegen diverse Ärzte am 2. November 2016 nicht an die Hand mit der Begründung, aus dessen Eingabe ergebe sich nicht, was er konkret wolle und auf wen und auf was er seine Vorwürfe beziehe. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wies die Vorinstanz am 30. November 2016 ab. Sie kam zum Schluss, es seien keine strafbaren Handlungen ersichtlich. Der Beschwerdeführer wendet sich an das Bundesgericht. Indessen ist auch dieser Eingabe kein strafbares Verhalten einer Person zu entnehmen. Der Beschwerdeführer behauptet nur, die Straftaten der Ärzte und der Therapeutin seien schriftlich belegt und er werde seit 2011 um das Krankentaggeld betrogen sowie um die Entschädigungen für die Misshandlungen durch den Staat. Mit solchen Hinweisen lässt sich indessen nicht dartun, inwiefern der angefochtene Entscheid rechtswidrig sein könnte. Soweit der Beschwerdeführer die von der Vorinstanz auf Art. 428 Abs. 1 StPO gestützte Kostenauflage beanstandet, zeigt er ebenfalls nicht auf, was daran gegen das Recht im Sinne von Art. 95 BGG verstossen sollte. Die Beschwerde enthält keine Begründung, die den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG genügt. Darauf ist im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2. Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen ( Art. 66 Abs. 1 BGG ). Das sinngemäss gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist in Anwendung von Art. 64 BGG abzuweisen, weil die Rechtsbegehren aussichtslos erschienen. Der finanziellen Lage des Beschwerdeführers ist bei der Bemessung der Gerichtskosten Rechnung zu tragen ( Art. 65 Abs. 2 BGG ).

Demnach erkennt der Präsident:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

4. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Februar 2017

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill