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6B_230/2017 KI-generiert

The case involves an individual accused of driving a vehicle without authorization

Geschäftsnummer 6B_230/2017
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The case involves an individual accused of driving a vehicle without authorization. The individual filed an appeal against a decision made by the St. Gallen Cantonal Court on December 7, 2016. However, on April 7, 2017, the individual decided to withdraw the appeal and requested a decision to close the case. Following this withdrawal, the proceeding was officially terminated, and no court costs were levied.

Legislator-Regeste

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The case involves an individual accused of driving a vehicle without authorization: Der Beschwerdeführer erklärte mit Schreiben vom 7. April 2017 den Rückzug der Beschwerde und ersuchte um Erlass eines Abschreibungsentscheids.

Schlagwörter

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Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung etc Fahren ohne Berechtigung Einstellung des Strassenverkehrsverfahrens Rückzug des Rechtsbegehrens unbefugte Rechtsausübung konnexe Verfahren Beschlagnahme eines Motorfahrzeugs
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Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_230/2017

Verfügung vom 10. April 2017

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Denys, Präsident,

Gerichtsschreiberin Unseld.

Verfahrensbeteiligte

X.________,

vertreten durch Fürsprech Jürg Walker,

Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung etc.,

Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, Strafkammer, vom 7. Dezember 2016.

Erwägungen:

Der Beschwerdeführer erklärte mit Schreiben vom 7. April 2017 den Rückzug der Beschwerde und ersuchte um Erlass eines Abschreibungsentscheids.

Demnach verfügt der Präsident:

1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. April 2017

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Unseld