Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
5F_8/2019 KI-generiert

Federal Supreme Court Decision on Property Auction Appeal Revision

Geschäftsnummer 5F_8/2019
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A petitioner filed a request for revision with the Swiss Federal Tribunal after the court had previously dismissed their complaint related to a property auction notice. The initial complaint was rejected on July 15, 2019, as the court decided not to grant suspensive effect. The petitioner subsequently submitted a revision request on July 22, 2019, after being informed that the issue of suspensive effect had become moot. Despite reiterating arguments and questioning the propriety of the court's previous decision, the petitioner did not present any legally recognized grounds for revision under the applicable law, leading to the rejection of their revision request. The court mandated that the petitioner bear the court costs associated with this proceeding.

Legislator-Regeste

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Art. 123 BGG, Art. 97 Abs. 1 BGG, Art. 121 lit. d BGG, Art. 66 Abs. 1 BGG; Federal Supreme Court Decision on Property Auction Appeal Revision: The initial complaint was rejected on July 15, 2019, as the court decided not to grant suspensive effect. The petitioner subsequently submitted a revision request on July 22, 2019, after being informed that the issue of suspensive effect had become moot. Despite reiterating arguments and questioning the propriety of the court's previous decision, the petitioner did not present any legally recognized grounds for revision under the applicable law, leading to the rejection of their revision request. The court mandated that the petitioner bear the court costs associated with this proceeding.

Schlagwörter

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Revision eines Entscheids Wiedererwägung Veränderung der Belastung gesetzliche Voraussetzungen Zwangsverwertung von Grundstücken Einrede der Verfassungswidrigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

The appellant was ordered to bear the court costs because the revision request was dismissed.

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Spätere Entscheide, die dieses Urteil zitieren (14)

5F_15/2022 (2022-06-03)
Mother and Association Revision Request Regarding Child Vaccination Order Dismissed
«…lage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteile 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2; 5F_24/2021 vom 20. Januar 2022 E. 4; 5F_11/2022 vom 25. April 2022 E. 2). Vorliegend wird…»
5F_16/2022 (2022-06-03)
Federal Supreme Court Dismisses Revision Request in Child Vaccination Dispute
«…lage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteile 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2; 5F_24/2021 vom 20. Januar 2022 E. 4; 5F_11/2022 vom 25. April 2022 E. 2). Vorliegend wird…»
5F_14/2022 (2022-06-01)
Power of Attorney Validity Dispute in Guardianship Context
«…lage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteile 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2; 5F_24/2021 vom 20. Januar 2022 E. 4; 5F_11/2022 vom 25. April 2022 E. 2). 2. Weder nennt d…»
5F_12/2022 (2022-05-23)
Federal Supreme Court Rejects Request for Revision of Cost Advance Order
«…slage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). 4. Der Gesuchsteller macht geltend, die II. zivilrechtliche Abteilung habe…»
5F_11/2022 (2022-04-25)
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«…erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (vgl. Urteile 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2; 5F_24/2021 20. Januar 2022 E. 4). 3. Weder nennt der Gesuchsteller einen Revisionsgrund no…»
5F_24/2021 (2022-01-20)
Inheritance Matter: Second Revision Request Based on Alleged Judicial Bias Rejected
«…slage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). 4. 4.1. Die Gesuchstellerin macht geltend, Bundesrichter Herrmann und Geri…»
5F_17/2021 (2021-07-15)
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«…ennen in diesem Zusammenhang keine Revisionsgründe (Art. 121 bis Art. 123 BGG ; zu den Begründungsanforderungen Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). Ihre Ausführungen betreffen vielmehr die Sachverhaltsfeststellung und die -…»
5F_15/2021 (2021-06-23)
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«…slage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). 5.2. Der Gesuchsteller beruft sich auf Art. 121 lit. c und d sowie Art. 1…»
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«…slage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). 3. Der Gesuchsteller beruft sich nicht ausdrücklich auf einen der gesetzlic…»
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«…slage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). 2. 2.1. Die Eingabe der Gesuchsteller ist allenfalls als Berufung auf Art…»
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«…slage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). 4. Die Gesuchsteller berufen sich weder ausdrücklich noch sinngemäss auf ei…»
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«…slage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). 3. Die Ausführungen der Gesuchstellerin sind kaum verständlich. Ihnen ist a…»
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«…slage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteil 5F_8/2019 vom 13. September 2019 E. 2 mit Hinweisen). 3. Die Gesuchstellerin macht geltend, es sei eine Lüge, dass sie die Beschw…»
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Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

5F_8/2019

Urteil vom 13. September 2019

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Escher, präsidierendes Mitglied,

Bundesrichter Schöbi, Bovey,

Gerichtsschreiber Zingg.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Gesuchsteller,

gegen

Konkursamt des Kantons St. Gallen,

Regionalstelle U.________,

Gesuchsgegner.

Gegenstand

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_560/2019 vom 15. Juli 2019.

Erwägungen:

1. Mit Urteil 5A_560/2019 vom 15. Juli 2019 trat das Bundesgericht auf eine Beschwerde von A.________ (fortan: Gesuchsteller) betreffend die Anzeige einer Grundstücksteigerung nicht ein. Bereits mit Verfügung vom 11. Juli 2019 hatte das Bundesgericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen.

Am 22. Juli 2019 gelangte der Gesuchsteller mit einem Gesuch um Revision an das Bundesgericht. Da sich das Gesuch gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung zu richten schien, teilte das Bundesgericht dem Gesuchsteller am 24. Juli 2019 mit, die Frage der aufschiebenden Wirkung sei mit dem Urteil in der Sache gegenstandslos geworden. Auf die Eröffnung eines Revisionsverfahrens werde verzichtet, zumal sich die Eingabe nicht gegen das Urteil vom 15. Juli 2019 zu richten scheine.

Am 30. Juli 2019 hat der Gesuchsteller erneut um Revision ersucht. Weitere Eingaben stammen vom 13. und vom 20. August 2019.

2. Das erneute Gesuch richtet sich nunmehr gegen das Urteil 5A_560/2019 vom 15. Juli 2019. Soweit der Gesuchsteller zusätzlich auf sein Revisionsgesuch vom 22. Juli 2019 (betreffend die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung) hinweist, kann auf das Schreiben vom 24. Juli 2019 verwiesen werden. Ein neues Gesuch um aufschiebende Wirkung (oder sonstige vorsorgliche Massnahmen) für die Dauer des Revisionsverfahrens stellt der Gesuchsteller nicht.

Die Revision eines Bundesgerichtsurteils kann nur aus einem der im Gesetz abschliessend genannten Gründe verlangt werden (Art. 121 bis Art. 123 BGG ). Das Gesuch muss einen solchen anrufen oder zumindest Tatsachen nennen, die von einem gesetzlichen Revisionsgrund erfasst sind. Ob im konkreten Fall ein Grund zur Revision vorliegt, ist nicht eine Frage des Eintretens, sondern der materiellen Beurteilung. Allerdings gelten auch für die Revision die in Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG genannten Anforderungen. Die Begehren sind demnach zu begründen, d.h., es ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern einer der in Art. 121 ff. BGG genannten Revisionsgründe bzw. eine entsprechende Rechtsverletzung vorliegen soll. Hingegen kann die Revision nicht dazu dienen, die Rechtslage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung des strittigen bundesgerichtlichen Entscheides zu verlangen (Urteile 5F_1/2017 vom 11. Januar 2017 E. 2; 5F_20/2017 vom 29. Januar 2018 E. 2.1; je mit Hinweisen).

3. Der Gesuchsteller ist der Ansicht, das Bundesgericht habe der Begründung seiner Beschwerde keine Aufmerksamkeit geschenkt. Er wiederholt diese teilweise und verweist auf Art. 97 Abs. 1 BGG , dem er Folge geleistet habe. Er bezweifelt, dass das Urteil fach- und sachgemäss gefällt worden ist. Einen Revisionsgrund nennt er bei alldem nicht. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass er sich sinngemäss auf Art. 121 lit. d BGG berufen möchte, geht er fehl. Das Bundesgericht hat im angefochtenen Urteil ausgeführt, dass seine Sachverhaltsbehauptungen appellatorisch sind und darauf nicht eingegangen werden kann. Der Gesuchsteller zielt mit seinem Revisionsgesuch einzig auf eine Wiedererwägung, wofür die Revision nicht zur Verfügung steht. Soweit der Gesuchsteller sich zudem zu seinem Interesse an der Beschwerdeführung bzw. zur Beschwerdelegitimation äussert, ist darauf hinzuweisen, dass die Revision nicht zur Verfügung steht, um die mangelhaft begründete Beschwerde zu verbessern.

Das Revisionsgesuch ist demnach abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.

4. Bei diesem Ausgang des Verfahrens trägt der Gesuchsteller die Gerichtskosten ( Art. 66 Abs. 1 BGG ).

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Gesuchsteller auferlegt.

3. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Kantonsgericht St. Gallen, kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 13. September 2019

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Escher

Der Gerichtsschreiber: Zingg