Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4F_14/2021 KI-generiert

Application for Revision of Federal Supreme Court Decision Denied Due to Lack of Legal Grounds

Geschäftsnummer 4F_14/2021
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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A company, referred to as A.________ AG, filed a request to revise a decision made by the Swiss Federal Tribunal on September 29, 2021, where their previous complaint was dismissed due to insufficient justification. The company sought the revision and annulment of this judgment, requested the suspension of the proceedings, and asked for the granting of free legal aid, along with the permission to submit additional legal reasoning after the deadline had passed. On November 12, 2021, the tribunal denied the request to suspend the effect of its judgment citing the improbability of success for the revision request. No responses from other parties were solicited. The tribunal determined that the company did not present any valid grounds for revision as required by Articles 121-123 of the Swiss Civil Procedure Code and thus decided not to admit the revision request for consideration.

Legislator-Regeste

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Art. 47 Abs. 1 BGG, Art. 42 Abs. 1 BGG, Art. 42 Abs. 2 Satz, Art. 127 BGG, Art. 64 Abs. 1 BGG, Art. 66 Abs. 1 BGG; Application for Revision of Federal Supreme Court Decision Denied Due to Lack of Legal Grounds: The company sought the revision and annulment of this judgment, requested the suspension of the proceedings, and asked for the granting of free legal aid, along with the permission to submit additional legal reasoning after the deadline had passed. On November 12, 2021, the tribunal denied the request to suspend the effect of its judgment citing the improbability of success for the revision request. No responses from other parties were solicited. The tribunal determined that the company did not present any valid grounds for revision as required by Articles 121-123 of the Swiss Civil Procedure Code and thus decided not to admit the revision request for consideration.

Schlagwörter

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Revisionsgründe Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung – Entscheidung Nichtigkeitsverfahren ersuchender Staat Einrede der Verfassungswidrigkeit Sistierung des Verfahrens

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 127 BGG

Used to justify not entering a decision on the revision application without a written exchange ('Schriftenwechsel').

Art. 64 Abs. 1 BGG

Cited in relation to the denial of the request for free legal aid because the revision application was without prospect of success.

Art. 66 Abs. 1 BGG

Cited for imposing court costs on the applicant.

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Spätere Entscheide, die dieses Urteil zitieren (8)

4F_19/2024 (2024-11-19)
LLC Request for Revision of Federal Supreme Court Judgment Dismissed for Lack of Substantiation
«…an werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_14/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 3 mit Hinweisen). 4. Die Gesuchstellerin macht keine Revisionsgründe im Sinne von Art. 121 ff.…»
4F_12/2023 (2024-02-09)
Federal Supreme Court Dismisses Request for Revision of Commission and Advance Payments Ruling
«…an werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_14/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 3 mit Hinweisen). 3. Der Gesuchsteller macht keine Revisionsgründe im Sinne von Art. 121 ff. B…»
4F_3/2024 (2024-02-09)
Federal Supreme Court Refuses Revision of Cohabitation Ruling Due to Insufficient Legal Grounds
«…an werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_14/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 3 mit Hinweisen). 3. Der Gesuchsteller macht keine Revisionsgründe im Sinne von Art. 121 ff. B…»
4F_24/2022 (2023-01-11)
Supreme Court Rejects Revision for Lack of Statutory Ground
«…an werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_14/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 3 mit Hinweisen). 3. Der Gesuchsteller macht keine Revisionsgründe im Sinne von Art. 121 ff. B…»
4F_19/2022 (2022-11-23)
Petitioner's Request for Revision of Insurance Contract Decision Rejected for Insufficient Substantiation
«…an werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_14/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 3 mit Hinweisen). 3. Der Gesuchsteller erwähnt in seinen beiden Eingaben zwar Art. 121 lit. b,…»
4F_12/2022 (2022-06-24)
Federal Supreme Court Decision Revision Application Dismissed for Lack of Substantiation
«…an werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_14/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 3 mit Hinweisen). 3. Der Gesuchsteller macht keine Revisionsgründe im Sinne von Art. 121 ff. B…»
4F_7/2022 (2022-03-15)
LLC Petition for Revision Rejected Due to Insufficient Substantiation
«…an werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_14/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 3 mit Hinweisen). 3. Die Gesuchstellerin macht keine Revisionsgründe im Sinne von Art. 121 ff.…»
4F_3/2022 (2022-02-11)
Request for Revision of Federal Court Judgment Rejected for Insufficient Grounds
«…an werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_14/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 3 mit Hinweisen). 3. Der Gesuchsteller erwähnt zwar Art. 121, 122 und 123 BGG , macht jedoch k…»

Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

4F_14/2021

Urteil vom 2. Dezember 2021

I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Hohl, Präsidentin,

Bundesrichterin Kiss,

Bundesrichter Rüedi,

Gerichtsschreiber Stähle.

Verfahrensbeteiligte

A.________ AG,

Gesuchstellerin,

gegen

B.________,

vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Sabine Burkhalter Kaimakliotis,

Gesuchsgegner,

Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer,

Gegenstand

Aberkennungsklage,

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 29. September 2021 (4A_400/2021).

Erwägungen:

1. Mit Urteil 4A_400/2021 vom 29. September 2021 trat das Bundesgericht auf eine von der A.________ AG (Gesuchstellerin) erhobene Beschwerde mangels rechtsgenüglicher Begründung nicht ein.

Die A.________ AG hat mit Eingabe vom 10. November 2021 die Revision beziehungsweise die Aufhebung dieses bundesgerichtlichen Urteils beantragt. Ausserdem ersuchte sie um Durchführung eines Schriftenwechsels, um Sistierung des Verfahrens und um Erteilung der aufschiebenden Wirkung. Im Übrigen wiederholte sie die in der Beschwerde gestellten Begehren, darunter namentlich jenes um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie das Gesuch, es sei ihr zu erlauben, (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) "eine ergänzende Begründung (unseres Rechtsanwaltes) einzureichen".

Mit Präsidialverfügung vom 12. November 2021 wurde das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung zufolge Aussichtslosigkeit des Revisionsgesuchs abgewiesen.

Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt.

2. Sollte sich der "Antrag um rechtsanwaltliche Ergänzung" auch auf das Revisionsgesuch beziehen, wäre ihm nicht stattzugeben (vgl. Art. 43 und Art. 47 Abs. 1 BGG sowie BGE 134 II 244 E. 2.4).

3. Die Revision eines Entscheids des Bundesgerichts kann nur aufgrund der in den Art. 121-123 BGG abschliessend aufgezählten Gründe verlangt werden.

Rechtsschriften müssen die Begehren und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel enthalten ( Art. 42 Abs. 1 BGG ), ansonsten darauf nicht eingetreten werden kann (vgl. BGE 147 III 238 E. 1.2.1). In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt ( Art. 42 Abs. 2 Satz 1 BGG ).

In einem Revisionsgesuch ist dementsprechend unter Angabe der Beweismittel der Revisionsgrund im Einzelnen darzulegen. Dabei genügt es nicht, das Vorliegen eines Revisionsgrunds einfach zu behaupten; vielmehr muss dargetan werden, weshalb dieser gegeben und inwiefern gestützt darauf das Urteilsdispositiv abzuändern ist (siehe etwa Urteil 4F_2/2020 vom 13. Mai 2020 E. 1 mit Hinweisen).

4. Die Gesuchstellerin macht keine Revisionsgründe im Sinne der Art. 121 ff. BGG geltend, geschweige denn legt sie einen solchen im Einzelnen dar. Das Revisionsgesuch ist somit nicht rechtsgenügend begründet, weshalb darauf - ohne Durchführung eines Schriftenwechsels ( Art. 127 BGG ) - nicht einzutreten ist.

5. Mit dem Entscheid in der Sache wird das Gesuch um Sistierung des bundesgerichtlichen Verfahrens gegenstandslos. Es ist unklar, ob die Gesuchstellerin auch für das Revisionsverfahren (sinngemäss) um unentgeltliche Rechtspflege ersucht. Jedenfalls könnte einem solchen Antrag nicht entsprochen werden, weil das Revisionsgesuch aussichtslos war (siehe Art. 64 Abs. 1 BGG ). Die Gerichtskosten sind gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG der Gesuchstellerin aufzuerlegen.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1. Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Gesuchstellerin auferlegt.

3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 2. Dezember 2021

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Hohl

Der Gerichtsschreiber: Stähle