Federal Supreme Court Dismisses Appeal Over Missed Deadline in Debt Enforcement Due to Unpaid Court Costs
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertFederal Supreme Court Dismisses Appeal Over Missed Deadline in Debt Enforcement Due to Unpaid Court Costs The Federal Supreme Court declined to hear the appeal against a cantonal court's refusal to reinstate the deadline for requesting a reasoned decision in provisional debt enforcement (Art. 239 para. 2 CPC) and the subsequent denial of that request. The court did not enter into the merits because the appellant failed to pay the required court cost advance of CHF 500 despite multiple reminders, extensions, and a final non-extendable grace period, leading to non-admission under Art. 62 para. 3 SCC. Furthermore, the court noted that the appeal would likely have been dismissed anyway for failure to meet the substantiation requirements of Art. 42 para. 2 SCC.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 239 Abs. 2 ZPO, Art. 62 Abs. 3 BGG, Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 42 Abs. 2 BGG, Art. 66 Abs. 1 BGG, Art. 68 Abs. 2 BGG; Federal Supreme Court Dismisses Appeal Over Missed Deadline in Debt Enforcement Due to Unpaid Court Costs: 239 para. 2 CPC) and the subsequent denial of that request. The court did not enter into the merits because the appellant failed to pay the required court cost advance of CHF 500 despite multiple reminders, extensions, and a final non-extendable grace period, leading to non-admission under Art. 62 para. 3 SCC. Furthermore, the court noted that the appeal would likely have been dismissed anyway for failure to meet the substantiation requirements of Art. 42 para. 2 SCC.
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KI-generiertUsed to declare non-admittance to the appeal because the required cost deposit was not paid, following the threat made in the procedural steps.
Cited as a reason why the appeal would not have been heard due to obvious failure to meet the grounds of appeal requirements.
Cited when imposing the deadline extension and threat concerning the cost deposit, leading to the non-admission.
Used to order the appellant to bear the court costs as a consequence of losing the appeal.
Used to rule that the respondent is not entitled to an award of costs.
Volltext
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
4A_167/2024
Urteil vom 4. Juli 2024
I. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jametti, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Brugger.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführerin,
*gegen*
B.________ AG,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Provisorische Rechtsöffnung,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, vom 6. Februar 2024 (RZ240002-O/U).
Erwägungen:
1. Mit unbegründetem Entscheid vom 19. Oktober 2023 erteilte das Bezirksgericht Hinwil der Beschwerdegegnerin die provisorische Rechtsöffnung für Fr. 6'203.85 und trat auf weitergehende Begehren nicht ein. Mit Eingabe vom 27. November 2023 beantragte die Beschwerdeführerin sinngemäss, es sei die Antragsfrist für die Begründung des Entscheids gemäss
Art. 239 Abs. 2 ZPO
wiederherzustellen sowie das Urteil vom 19. Oktober 2023 schriftlich zu begründen. Mit Verfügung vom 30. November 2023 wies das Bezirksgericht das Wiederherstellungsgesuch und das Gesuch um Begründung des Entscheids ab.
Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich, das mit Urteil vom 6. Februar 2024 die Beschwerde als offensichtlich unbegründet abwies, soweit es darauf eintrat.
Gegen diesen Entscheid erhebt die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.
2. Das Bundesgericht forderte die Beschwerdeführerin mit Präsidialverfügung vom 19. März 2024 auf, spätestens am 18. April 2024 einen Kostenvorschuss von Fr. 500.-- einzuzahlen. Die Beschwerdeführerin stellte daraufhin am 18. April 2024 ein Gesuch um Ratenzahlung, welches das Bundesgericht mit Schreiben vom 22. April 2024 abwies und der Beschwerdeführerin die Zahlungsfrist für die Leistung des Gerichtskostenvorschusses bis zum 17. Mai 2024 erstreckte. Mit Eingabe vom 21. Mai 2024 stellte die Beschwerdeführerin ein erneutes Gesuch um Ratenzahlung, um Reduktion des Gerichtskostenvorschusses und um Erstreckung der Zahlungsfrist. Mit Schreiben vom 24. Mai 2024 erklärte das Bundesgericht, dass dem Gesuch um Ratenzahlung und um Reduktion des Gerichtskostenvorschusses nicht entsprochen werden könne und erstreckte die Zahlungsfrist letztmalig bis zum 7. Juni 2024.
Da der Kostenvorschuss innerhalb dieser Frist nicht eingegangen war, wurde der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Juni 2024 eine nicht erstreckbare Nachfrist zur Vorschussleistung bis zum 25. Juni 2024 angesetzt, unter Hinweis darauf, dass das Bundesgericht bei Säumnis auf das Rechtsmittel nicht eintreten werde (
Art. 62 Abs. 3 BGG
). Die Beschwerdeführerin hat den ihr auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb der angesetzten Nachfrist nicht geleistet.
Nachdem der Kostenvorschuss auch innert Nachfrist nicht bezahlt wurde, ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG
(androhungsgemäss) gestützt auf
Art. 62 Abs. 3 BGG
nicht einzutreten.
3. Im Übrigen wäre auf die Beschwerde auch deshalb nicht einzutreten, weil sie den Begründungsanforderungen von
Art. 42 Abs. 2 BGG
offensichtlich nicht genügt.
4. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen (
Art. 66 Abs. 1 BGG
). Die Beschwerdegegnerin hat keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung, da ihr aus dem bundesgerichtlichen Verfahren kein entschädigungspflichtiger Aufwand erwachsen ist (
Art. 68 Abs. 2 BGG
).
Demnach erkennt die Präsidentin:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 4. Juli 2024
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Jametti
Der Gerichtsschreiber: Brugger