Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2F_20/2021 KI-generiert

Federal Court Rejects Second Revision Request on Professional Examination

Geschäftsnummer 2F_20/2021
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The case involves an individual who filed a revision request with the Swiss Federal Tribunal regarding decisions made by the court on March 8, 2021, related to two complaints he had previously submitted concerning a professional examination. The individual alleged the bias of a federal judge and a court clerk in these proceedings. Previous attempts to revise these decisions were dismissed, as the individual failed to substantiate the claims of bias adequately. This latest revision request was also transmitted to the court by the Federal Administrative Court and similarly found insufficient, leading to the decision not to consider the request. The applicant was held responsible for the court costs associated with the proceedings.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 BGG; Federal Court Rejects Second Revision Request on Professional Examination: The individual alleged the bias of a federal judge and a court clerk in these proceedings. Previous attempts to revise these decisions were dismissed, as the individual failed to substantiate the claims of bias adequately. This latest revision request was also transmitted to the court by the Federal Administrative Court and similarly found insufficient, leading to the decision not to consider the request. The applicant was held responsible for the court costs associated with the proceedings.

Schlagwörter

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Revisionsgesuch Obergutachten verwaltungsrechtliches Wiedererwägungsgesuch Normenkontrolle Prüfungsreglement Nichtigkeitsklage im Gemeinschaftsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision was applied to order the applicant to pay the court costs.

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Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

2F_20/2021

Urteil vom 8. Juli 2021

II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Seiler, Präsident,

Bundesrichterin Hänni,

Bundesrichter Beusch,

Gerichtsschreiber Businger.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Gesuchsteller,

gegen

1. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,

2. Verein für höhere Prüfungen in

Rechnungswesen und Controlling,

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reto Fanger,

Gesuchsgegner,

Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II.

Gegenstand

Revisionsgesuch gegen die Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts 2C_922/2020 und 2C_62/2021 vom 8. März 2021.

In Erwägung,

dass das Bundesgericht zwei Beschwerden des Gesuchstellers in Zusammenhang mit einer Fachprüfung mit Urteilen 2C_922/2020 und 2C_62/2021 vom 8. März 2021 abgewiesen hat,

dass das Bundesgericht mit Urteil 2F_8/2021 vom 14. April 2021 ein Revisionsgesuch gegen diese Urteile abgewiesen hat, soweit es darauf eingetreten ist,

dass der Gesuchsteller am 9. Juni 2021 auch das Bundesverwaltungsgericht um Revision der Urteile 2C_922/2020 und 2C_62/2021 vom 8. März 2021 ersucht hat und dieses die Eingabe zuständigkeitshalber dem Bundesgericht überwiesen hat,

dass der Gesuchsteller sein Gesuch damit begründet, dass Bundesrichter Seiler und Gerichtsschreiberin Ivanov befangen gewesen seien,

dass das Bundesgericht dem Gesuchsteller in mehreren Urteilen dargelegt hat, dass die um Revision ersuchende Person nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG einen vom Gesetz vorgesehenen Revisionsgrund zu nennen und aufzuzeigen hat, inwiefern das revisionsbetroffene Urteil an einem revisionserheblichen Mangel leidet; fehlt eine entsprechende Begründung, wird auf das Gesuch nicht eingetreten (vgl. die Urteile 2F_8/2021 sowie 2F_9/2021 vom 14. April 2021 E. 2.3; 2F_15/2021 vom 7. Mai 2021 E. 3.1),

dass der Gesuchsteller die angebliche Befangenheit aber - wie bereits im Verfahren 2F_8/2021 - nicht näher substanziiert,

dass auf das Revisionsgesuch deshalb nicht eingetreten werden kann,

dass, sollte die behauptete Befangenheit von Bundesrichter Seiler sinngemäss auch für das vorliegende Verfahren gelten, der Beschwerdeführer erneut darauf hinzuweisen ist, dass ein Ausstandsgesuch, das ohne Begründung gestellt wird, rechtsmissbräuchlich ist und einer Mitwirkung der abgelehnten Person am Entscheid nicht entgegensteht (Urteil 2F_15/2021 vom 7. Mai 2021 E. 2),

dass die Gerichtskosten dem Gesuchsteller aufzuerlegen sind ( Art. 66 Abs. 1 BGG ),

erkennt das Bundesgericht:

1. Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Gesuchsteller auferlegt.

3. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Juli 2021

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Seiler

Der Gerichtsschreiber: Businger