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1B_651/2020 KI-generiert

An individual, identified as A.________, submitted a complaint to the Federal Tribunal of Switzerland while being held in pretrial detention at the district prison X.________

Geschäftsnummer 1B_651/2020
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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An individual, identified as A.________, submitted a complaint to the Federal Tribunal of Switzerland while being held in pretrial detention at the district prison X.________. The complaint requested the immediate release from custody and the dismissal of the ongoing proceedings against them. On December 2, 2020, the tribunal instructed A.________ to provide the contested decision by December 11, 2020, warning that failing to do so would result in the complaint being ignored. Despite receiving the notification on December 3, 2020, A.________ did not respond or submit the necessary document within the stipulated time, leading the tribunal to forego further examination of the complaint.

Legislator-Regeste

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An individual, identified as A.________, submitted a complaint to the Federal Tribunal of Switzerland while being held in pretrial detention at the district prison X.________: Mit Eingabe vom 25. November 2020 teilt A.________ dem Bundesgericht mit, dass er sich im Bezirksgefängnis X.________ in Untersuchungshaft befinde. Er beantragt, ihn sofort aus der Haft zu entlassen und das Verfahren gegen ihn einzustellen.

Schlagwörter

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Strafverfahren Haftentlassung Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids Einstellung des Verfahrens fehlerhafte Strafzumessung Verletzung der Begründungspflicht Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung
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Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

1B_651/2020

Urteil vom 29. Dezember 2020

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Chaix, Präsident,

Gerichtsschreiber Störi.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer.

Gegenstand

Strafverfahren; Haftentlassung,

Beschwerde.

Erwägungen:

Mit Eingabe vom 25. November 2020 teilt A.________ dem Bundesgericht mit, dass er sich im Bezirksgefängnis X.________ in Untersuchungshaft befinde. Er beantragt, ihn sofort aus der Haft zu entlassen und das Verfahren gegen ihn einzustellen.

Mit Verfügung vom 2. Dezember 2020 wurde A.________ aufgefordert, bis zum 11. Dezember 2020 den angefochtenen Entscheid einzureichen unter der Androhung, dass seine Rechtsschrift ansonsten unbeachtet bleibe. Diese Verfügung wurde ihm am 3. Dezember 2020 ins Bezirksgefängnis X.________ zugestellt.

A.________ hat auf diese Verfügung nicht reagiert und dem Bundesgericht den angefochtenen Entscheid nicht innert Frist eingereicht. Auf die Beschwerde ist daher androhungsgemäss nicht einzutreten, wobei auf die Erhebung von Kosten verzichtet werden kann.

Demnach erkennt der Präsident:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

3. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. Dezember 2020

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Chaix

Der Gerichtsschreiber: Störi