Appeal Against Reopening of Proceedings Based on Previously Available Evidence
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns the appeal against the reopening of criminal proceedings, previously *non-suit* (*Nichtanhandnahme*), for attempted theft and property damage, where the initial decision was based on a lack of concrete evidence linking the accused to the crime, despite a temporal and spatial connection to several break-ins. Proceedings were reopened after a DNA match was established, linking the accused to a biological trace found on a joint scraper secured at the scene of the attempted break-in. The court found that this DNA evidence did not constitute a "new means of proof" under Art. 323 StPO (Swiss Criminal Procedure Code) because the joint scraper had already been secured at the scene and turned over for forensic examination *before* the initial *non-suit* decision was issued, and the investigating authority was aware of its existence, or at least the possibility of finding forensic traces. By proceeding with the *non-suit* without waiting for the forensic analysis results, the prosecution implicitly waived that evidence point, meaning that reopening the case based on an evaluation of a known, albeit previously unevaluated, piece of evidence violates the principle of good faith; thus, the appeal was upheld and the order to reopen proceedings was overturned.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 323 StPO, Art. 66 al. 1 LTF; Appeal Against Reopening of Proceedings Based on Previously Available Evidence: Proceedings were reopened after a DNA match was established, linking the accused to a biological trace found on a joint scraper secured at the scene of the attempted break-in. The court found that this DNA evidence did not constitute a "new means of proof" under Art. 323 StPO (Swiss Criminal Procedure Code) because the joint scraper had already been secured at the scene and turned over for forensic examination *before* the initial *non-suit* decision was issued, and the investigating authority was aware of its existence, or at least the possibility of finding forensic traces. By proceeding with the *non-suit* without waiting for the forensic analysis results, the prosecution implicitly waived that evidence point, meaning that reopening the case based on an evaluation of a known, albeit previously unevaluated, piece of evidence violates the principle of good faith; thus, the appeal was upheld and the order to reopen proceedings was overturned.
Schlagwörter
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KI-generiertThe core issue of the decision is whether the newly discovered DNA evidence qualified as 'new evidence' under Article 323 of the Code of Criminal Procedure to justify reopening the case.
Applied for ordering the respondent to pay the costs of the federal appeal.
Volltext
BK 14 59
Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen
Oberrichterin Schnell (Präsidentin), Oberrichter Trenkel, Oberrichter Stucki Gerichtsschreiberin Kurt
vom 8. April 2014
in der Strafsache gegen
A. amtlich vertreten durch Rechtsanwalt X.
Beschuldigter/Beschwerdeführer
versuchter Diebstahl, Sachbeschädigung / Wiederaufnahme
Regeste Gutheissung der Beschwerde gegen die Wiederaufnahme eines Verfahrens, weil es sich bei der auf dem am Tatort sichergestellten Fugenkratzer befindlichen Spur nicht um ein neues Beweismittel im Sinne von Art. 323 StPO handelt.
Auszug aus den Erwägungen: [...]
4. Die Staatsanwaltschaft nahm das Verfahren nicht an die Hand, da sich bezüglich des versuchten Einbruchdiebstahls vom 23. Dezember 2013, ca. 17.35 Uhr, an der Brienzstrasse 16 in Interlaken und drei weiterer Einbruchdiebstähle ausser einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang (die Delikte wurden alle im Raum Interlaken am
23. Dezember 2013 zwischen 16.15 Uhr und 17.35 Uhr begangen) keine Hinweise für die Täterschaft des Beschuldigten ergeben hätten. Die Diebstähle liessen sich ihm nicht nachweisen, da keine entsprechenden Spuren hätten erhoben werden können.
Am 19. Februar 2014 verfasste der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei (KTD)
zuhanden der Staatsanwaltschaft einen Bericht, wonach beim Einbruchdiebstahl- Versuch an der Brienzstrasse 16 in Interlaken eine DNA-Spur hatte erhoben werden können, die dem Beschwerdeführer zuzuordnen war (Spuren auf Fugenkratzer, welcher am Tatort aufgefunden worden war). Die Meldung über diesen DNA-Hit ging am 25.
Februar 2014 bei der Staatsanwaltschaft Oberland ein. Gestützt darauf nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder auf. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass dieses Beweismittel im Zeitpunkt der Nichtanhandnahme nicht bekannt gewesen sei.
5. Aus dem Anzeigerapport vom 5. Januar 2014 betreffend den versuchten Einbruchdiebstahl an der Brienzerstrasse 16 in Interlaken vom 23. Dezember 2013 geht unter dem Titel Spuren hervor, dass am Tatort ein Einbruchswerkzeug zurückgelassen wurde, welches vermutlich dazu benutzt worden war, das Fenster aufzuwuchten. Dieses Werkzeug wurde zu Handen des KTD sichergestellt und der Fundort fotografiert. Im Anzeigerapport vom 24. Dezember 2013, auf welchen sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Nichtanhandnahmeverfügung beruft, wurde dieser versuchte Einbruchdiebstahl ebenfalls aufgeführt (S. 5 f.). Es wurde festgehalten, dass ein Werkzeug am Tatort gesichert worden sei. Zudem wird auf den Anzeigerapport vom 5. Januar 2014 verwiesen. Dieser Bericht ist der Staatsanwaltschaft am 3. Februar 2014 zugegangen.
6. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Nichtanhandnahmeverfügung war die Auswertung der Spuren noch nicht vorgenommen worden. Den Anzeigerapporten vom 24. Dezember 2013 und 5. Januar 2014 ist zudem nicht zu entnehmen, dass sich auf dem Fugenkratzer eine biologische Spur befindet. Es war aber aktenkundig, dass ein Fugenkratzer am Tatort sichergestellt und dem KTD übergeben worden war. Auch wenn die Sicherstellung zu Handen des KTD dem üblichen Vorgehen entspricht und die Staatsanwaltschaft daraus nicht zwingend auf die tatsächliche Existenz einer auswertbaren biologischen Spur schliessen musste, so wusste die Staatsanwaltschaft zumindest um die Möglichkeit des Spurenfundes auf dem sichergestellten Werkzeug.
Wenn sie trotz dieser Ausgangslage – ohne weitere Nachfrage beim KTD – zum Schluss kam, dass keine entsprechenden Spuren hätten erhoben werden können und eine Nichtanhandnahme verfügte, ist von einem Verzicht auf die Einbringung dieses Beweismittels auszugehen. Es verstösst gegen Treu und Glauben, gestützt auf dieses Beweismittel eine Wiederaufnahme zu beschliessen (vgl. dazu auch GRÄDEL/HEINIGER, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2011, Art. 323 N 6). Dabei ist es unerheblich, ob die Staatsanwaltschaft den Spurenfund allenfalls als unwahrscheinlich erachtete. Entscheidend ist, ob bereits entsprechende Hinweise in den Akten vorhanden waren oder nicht (LANDSHUT, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2010, Art. 323 N 21). Beweismittel, die zwar im eingestellten Verfahren genannt oder sogar abgenommen, aber nicht bezüglich des ganzen Beweisthemas ausgeschöpft worden sind, sind nicht als neu zu betrachten (Botschaft vom 21. Dezember 2005 zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts, BBl 2006 1085 ff., S. 1274). Es handelt sich damit bei der auf dem Fugenkratzer befindlichen Spur nicht um ein neues Beweismittel im Sinne von Art. 323 StPO. Abgesehen davon war die Auswertung durch den KTD sogar am Laufen, aber es wurde nicht auf das Ergebnis gewartet.
Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme liegen nicht vor. Die Beschwerde ist gutzuheissen und die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom
25. Februar 2014 aufzuheben. [...]