Content of Response to Supervisory Inquiry
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns the required content of a response to a supervisory authority's inquiry initiated by a complaint. The court held that the response must confirm receipt of the complaint, detail the authority's reaction and assessment of the facts, and optionally state any intended supervisory measures to rectify improper administration.
Legislator-Regeste
Amtlich§ 38 Abs. 1 und 2 VRPG Die Beantwortung einer Aufsichtsanzeige hat Auskunft darüber zu geben, ob auf die Anzeige eingegangen wurde, wie die Aufsichtsbehörde auf die Anzeige reagiert hat, wie sie den Sachverhalt beurteilt, und fakultativ, ob und allenfalls welche aufsichtsrechtlichen Massnahmen sie zur Wiederherstellung einer ordnungsmässigen Verwaltung zu ergreifen beabsichtigt.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
2016 Verwaltungsrechtspflege 461
VI. Verwaltungsrechtspflege
87 § 38 Abs. 1 und 2 VRPG Die Beantwortung einer Aufsichtsanzeige hat Auskunft darüber zu geben, ob auf die Anzeige eingegangen wurde, wie die Aufsichtsbehörde auf die Anzeige reagiert hat, wie sie den Sachverhalt beurteilt, und fakultativ, ob und allenfalls welche aufsichtsrechtlichen Massnahmen sie zur Wiederherstellung einer ordnungsmässigen Verwaltung zu ergreifen beabsichtigt.
Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 23. November 2016 i.S. Aufsichtsanzeige von X. gegen die Notariatskommission des Kantons Aargau (RRB Nr. 2016-001398).