Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
RRB.Nr.2016.001398 • OG AG RRB.Nr.2016.001398 KI-generiert

Content of Response to Supervisory Inquiry

Geschäftsnummer RRB.Nr.2016.001398
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Aargau (CH-AG)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the required content of a response to a supervisory authority's inquiry initiated by a complaint. The court held that the response must confirm receipt of the complaint, detail the authority's reaction and assessment of the facts, and optionally state any intended supervisory measures to rectify improper administration.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 38 Abs. 1 und 2 VRPG Die Beantwortung einer Aufsichtsanzeige hat Auskunft darüber zu geben, ob auf die Anzeige eingegangen wurde, wie die Aufsichtsbehörde auf die Anzeige reagiert hat, wie sie den Sachverhalt beurteilt, und fakultativ, ob und allenfalls welche aufsichtsrechtlichen Massnahmen sie zur Wiederherstellung einer ordnungsmässigen Verwaltung zu ergreifen beabsichtigt.

Schlagwörter

KI-generiert
Aufsichtsbeschwerde Beurteilung der Verwaltung Kontrollorgan Gegendarstellung Untersuchungsgrundsatz Beurteilungsbefugnis@Ermessen des Beurteilenden
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Volltext

2016 Verwaltungsrechtspflege 461

VI. Verwaltungsrechtspflege

87 § 38 Abs. 1 und 2 VRPG Die Beantwortung einer Aufsichtsanzeige hat Auskunft darüber zu geben, ob auf die Anzeige eingegangen wurde, wie die Aufsichtsbehörde auf die Anzeige reagiert hat, wie sie den Sachverhalt beurteilt, und fakultativ, ob und allenfalls welche aufsichtsrechtlichen Massnahmen sie zur Wiederherstellung einer ordnungsmässigen Verwaltung zu ergreifen beabsichtigt.

Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 23. November 2016 i.S. Aufsichtsanzeige von X. gegen die Notariatskommission des Kantons Aargau (RRB Nr. 2016-001398).