Individual Parental Liability for School Law Offenses
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertParents who jointly commit an offense against the School Law, specifically § 37 Abs. 3 Schulgesetz, are each punishable individually, and the statutory penalty range applies to each parent when determining their sentence.
Legislator-Regeste
AmtlichIV. Strafrecht12 § 37 SchulgesetzDie Eltern, welche gemeinsam als Mittäter eine Widerhandlung gegen dasSchulgesetz (hier: § 37 Abs. 3 Schulgesetz) begehen, sind je einzeln zubestrafen und bei der Strafzumessung kommt für jeden der beiden Elternteile der dafür vorgesehene gesetzliche Strafrahmen zur Anwendung....
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KI-generiertEstablishes that parents committing an offense against the School Law are each punishable individually, with the statutory penalty range applying to each parent.
Volltext
2007 Strafrecht 55
IV. Strafrecht
12 § 37 Schulgesetz Die Eltern, welche gemeinsam als Mittäter eine Widerhandlung gegen das Schulgesetz (hier: § 37 Abs. 3 Schulgesetz) begehen, sind je einzeln zu bestrafen und bei der Strafzumessung kommt für jeden der beiden Elternteile der dafür vorgesehene gesetzliche Strafrahmen zur Anwendung.
Aus dem Entscheid des Obergerichts, 2. Strafkammer, vom 13. Juni 2007 i.S. R.G. und T.G.