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AGVE 2002 20 • HG AG AGVE 2002 20 KI-generiert

Examination of Party Representative in Sole Proprietorships

Geschäftsnummer AGVE 2002 20
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Aargau (CH-AG)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court held that the provision allowing a judge to subject a party's representative to examination, where circumstances warrant, applies not only to legal entities but also to sole proprietorships. In this case, an individual who was the leading figure in his father's sole proprietorship garage business was correctly examined as a party, not a witness, during the initial proceedings.

Legislator-Regeste

Amtlich

20 § 264 Abs. 2 Satz 2 ZPO.Diese Bestimmung, wonach der Richter, wo die Umstände es rechtfertigen, auch den Sachbearbeiter einer Partei der Parteibefragung unterstellen kann, ist nicht nur bei juristischen Personen und Kollektiv- sowieKommanditgesellschaften, sondern auch bei Einzelfirmen anwendbar....

Schlagwörter

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Einzelfirma juristische Person Verfahrenspartei eingeschränkte Revision Patentinhaber Bestellung eines Vertreters

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 264 Abs. 2 Satz 2 ZPO

The provision allows the judge to subject a party's employee to party questioning when circumstances warrant it, and was correctly applied to an individual managing a family business.

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Volltext

AGVE 2002 20 S.72

2002 Obergericht/Handelsgericht 72

20 § 264 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Diese Bestimmung, wonach der Richter, wo die Umstände es rechtfertigen, auch den Sachbearbeiter einer Partei der Parteibefragung unterstellen kann, ist nicht nur bei juristischen Personen und Kollektivsowie Kommanditgesellschaften, sondern auch bei Einzelfirmen anwendbar. In casu war somit im erstinstanzlichen Verfahren B. K., der in dem als Einzelfirma geführten väterlichen Garagenbetrieb federführend tätig war, zu Recht als Partei und nicht als Zeuge befragt worden.

Aus dem Entscheid des Obergerichts, 1. Zivilkammer, vom 10. September 2002 in Sachen T.A. GmbH gegen R. K.