Taxpayer's Health Issues Not Directly Linked to Rental Loss Deduction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that a deduction for loss of rental income was not applicable, finding that the taxpayer's health issues did not directly cause the discontinuation of rental activities or the subsequent decision to sell the property, and thus the conditions for the deduction were not met.
Legislator-Regeste
AmtlichEinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Gewinnungskosten; Privatanteil an den Fahrzeugkosten (§ 36 Abs. 1 StG) Bei der Berechnung des Privatanteils an den Fahrzeugkosten ist auch bei der Anwendung der Mehrwertsteuer-Methode bei Fahrzeugen der gehobenen Preisklasse ein Luxusanteil auszuscheiden (Praxisänderung).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was applied to determine that the tax deduction was not applicable in this case.
Volltext
2017 Steuern 317
dass die KG M. auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses durch das EU M. weiterhin Gewinne erzielte (…).
Wie das KStA zu Recht ausführt ist kein Grund ersichtlich, inwiefern die Diskushernie des Rekursgegners die Weiterführung der Vermietung der Liegenschaft verunmöglicht haben soll. Ein direkter Zusammenhang ist nicht erkennbar. Der Umstand, dass die KG M. nach der Aufgabe der Sägerei durch den Rekursgegner die Liegenschaft verkaufen wollte, ist jedenfalls nicht direkt auf die gesundheitlichen Probleme des Rekursgegners zurückzuführen.
4.3.
Somit ist § 45 Abs. 1 lit. f StG entsprechend dem Antrag des KStA und entgegen der Ansicht der Steuerkommission X. vorliegend nicht anzuwenden.
63 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Gewinnungskosten;
Privatanteil an den Fahrzeugkosten (§ 36 Abs. 1 StG)
Bei der Berechnung des Privatanteils an den Fahrzeugkosten ist auch bei der Anwendung der Mehrwertsteuer-Methode bei Fahrzeugen der gehobenen Preisklasse ein Luxusanteil auszuscheiden (Praxisänderung).
Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 26. Oktober 2017 in Sachen H.H. (3-RV.2017.102).
64 Quellensteuer; Direktbezug (§ 112 Abs. 1 StG, § 130 Abs. 1 StG)
Nachzahlung durch die quellensteuerpflichtige Person, wenn die Einforderung der Quellensteuer bei der Schuldnerin der steuerbaren Leistung nicht mehr möglich ist. Fehlen einer internationalen Doppelbesteuerung.
Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 24. August 2017 in Sachen J.B. (3-RV.2017.49).