Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.RV.2008.121 • SVWG AG 3.RV.2008.121 KI-generiert

Deductibility of Shareholder Guarantee Commission

Geschäftsnummer 3.RV.2008.121
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Aargau (CH-AG)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the deductibility of a guarantee commission paid by a company to its shareholder for a CHF 2.35 million guarantee. The company paid a commission of CHF 94,000 (4%) and argued it was commercially justified. The court ruled that the commission must be assessed based on third-party market conditions, considering the additional security provided, such as real estate and securities pledges, and that the company's financing agreement was already tied to a 3.25% interest rate without considering the guarantee.

Legislator-Regeste

Amtlich

Krankheitskosten; Medikamente, Heilmittel (§ 40 lit. i StG) - Abweichend vom aktuellen Merkblatt "Krankheitskosten" sind grundsätzlich auch die Kosten für nicht ärztlich verordnete Medikamente und Heilmittel als Krankheitskosten abziehbar.

Schlagwörter

KI-generiert
Aktionär Garantievertrag Liberierung Immobiliengesellschaft Abzugsfähigkeit von Kosten Prospekthaftung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 68 Abs. 1 lit. b StG

Used to determine the business justification of a guarantee commission based on third-party market conditions and existing collateral.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

316 Steuerrekursgericht 2009

68 Krankheitskosten; Medikamente, Heilmittel (§ 40 lit. i StG)

- Abweichend vom aktuellen Merkblatt "Krankheitskosten" sind grundsätzlich auch die Kosten für nicht ärztlich verordnete Medikamente und Heilmittel als Krankheitskosten abziehbar.

22. Januar 2009 in Sachen J. + D.S., 3-RV.2008.121.

69 Gewinnsteuer; Bürgschaftskommission (§ 68 Abs. 1 lit. b StG)

- Die geschäftsmässig begründete Bürgschaftskommission einer juristischen Person an eine nahestehende Person ist gestützt auf Drittmarktverhältnisse, insbesondere gestützt auf bestellte weitere Sicherheiten wie Grundpfand und Verpfändung von Wertschriften, festzusetzen.

24. September 2009 in Sachen D. AG, 3-RV.2007.256.

Aus den Erwägungen

2.

2.1.

Es ist vorliegend unbestritten, dass H. als Aktionär zu Gunsten der Rekurrentin eine Bürgschaft von CHF 2.35 Mio. leistete. Die Rekurrentin bezahlte dafür an H. eine Bürgschaftskommission von CHF 94'000.00, was 4 % des verbürgten Betrages entspricht. Umstritten ist die geschäftsmässige Begründetheit der Bürgschaftskommission.

(…)

4.3.3.

Nach dem Wortlaut des Zusammenarbeitsvertrages war die Finanzierung - ohne dass eine zusätzliche Bürgschaft berücksichtigt wurde - an einen Zinssatz von 3.25 % gebunden. Auf diesen Massstab ist daher zur Beurteilung der Angemessenheit der Bürgschaftskommission abzustellen, zumal die Rekurrentin geltend gemacht hat, nur dank der Bürgschaft sei von der Bank X. ein (noch) günstigerer Zinssatz gewährt worden. Eine angemessene Bürgschaftskommission